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Aktuelle Seite: Startseite / News / Gleichbehandlungsanwaltschaft: Regionalstellen beraten nun zu allen Diskriminierungsgründen

Gleichbehandlungsanwaltschaft: Regionalstellen beraten nun zu allen Diskriminierungsgründen

1. Juni 2017 // von Klagsverband

Am 1. Juli 2017 tritt eine Verordnung in Kraft, mit der die Kompetenzen der Regionalstellen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) erweitert werden.

Bislang waren die Regionalbüros für Fälle zuständig, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt zum Thema haben. Ab 1. Juli 2017  können sich auch Personen in den Regionalbüros beraten lassen, die aufgrund ihrer Religion und Weltanschauung, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihres Alters diskriminiert wurden.

Außerhalb der Arbeitswelt berät die Gleichbehandlungsanwaltschaft bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit. Die anderen Diskriminierungsgründe sind in Österreich beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen nicht durch das Gesetz geschützt.

Man wolle mit der Erweiterung die Erreichbarkeit verbessern und Betroffenen den Weg nach Wien ersparen, heißt es in den Medien dazu.

Die Regionalstellen der GAW befinden sich in Innsbruck, Linz, Graz und Klagenfurt. (da)

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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