Am 1. Juli 2017 tritt eine Verordnung in Kraft, mit der die Kompetenzen der Regionalstellen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) erweitert werden.
Bislang waren die Regionalbüros für Fälle zuständig, die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt zum Thema haben. Ab 1. Juli 2017 können sich auch Personen in den Regionalbüros beraten lassen, die aufgrund ihrer Religion und Weltanschauung, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder ihres Alters diskriminiert wurden.
Außerhalb der Arbeitswelt berät die Gleichbehandlungsanwaltschaft bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit. Die anderen Diskriminierungsgründe sind in Österreich beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen nicht durch das Gesetz geschützt.
Man wolle mit der Erweiterung die Erreichbarkeit verbessern und Betroffenen den Weg nach Wien ersparen, heißt es in den Medien dazu.
Die Regionalstellen der GAW befinden sich in Innsbruck, Linz, Graz und Klagenfurt. (da)