In Deutschland wurde der Betreiber eines Fitness-Studios zur Zahlung von 2.500 Euro Schadenersatz verurteilt. Das Landgericht Aachen hat die Entscheidung wegen diskriminierender Vertragsbedingungen auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gefällt.
Geklagt hatte ein Mann aus Sierra Leone, der seit 2014 mehrfach erfolglos versucht hatte, Mitglied in dem Fitness-Studio zu werden, wie die Stiftung „Leben ohne Rassismus“ in einer Aussendung verlautet. Zunächst verweigerte man dem Kläger einen Vertragsabschluss aufgrund eines vorgetäuschten Aufnahmestopps für Männer. Beim nächsten Versuch hätte er die Mitgliedsbeiträge für ein Jahr im Voraus bezahlen müssen, was nicht den üblichen Vertragsbedingungen entspricht.
Der Betreiber des Fitness-Studios wehrt sich gegen den Vorwurf, aus rassistischen Motiven gehandelt zu haben. Er müsse seine Mitglieder nach bestimmten Kriterien auswählen, weil er durch zahlungsunwillige Kunden – darunter viele Migranten – große finanzielle Ausfälle hatte, lautet seine Begründung.
Wiederholungstäter
Er wurde allerdings in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen diskriminierender Geschäftspraxis verurteilt. Das Landgericht Aachen begründet deshalb die Höhe des Schadenersatzes mit einer „in besonderem Maße verwerflichen Einstellung“. Andrea Ludwig, die Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband, sieht die Höhe des Schadenersatzes als richtungsweisend. „Diese Entscheidung wird ein Maßstab für künftige Urteile in Österreich sein, weil wir auch hier von diskriminierenden Geschäftspraktiken in Fitness-Studios wissen“, so Ludwig.
Richtungsweisende Entscheidung
Laut einer Sprecherin der Stiftung „Leben ohne Rassismus“ seien rassistische Geschäftspraktiken in deutschen Fitness-Studios weit verbreitet, das Urteil wird deshalb auch in dieser Hinsicht als richtungsweisend für weitere Klagen gewertet. (da)
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Quelle: Stiftung „Leben ohne Rassismus“