„Diese Verhetzungsbestimmung schützt derzeit nur Gruppen von Menschen vor Verhetzung, die einer bestimmten Kirche oder Religionsgesellschaft, Rasse, einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat zugehörig sind, nicht jedoch andere Gruppen, wie etwa Lesben und Schwule“, bedauert HOSI-Wien-Obmann Christian Högl. „Hätte Klement seine Aussagen auf jüdische MitbürgerInnen bezogen, könnte gegen ihn jetzt nach dieser Bestimmung Strafanzeige eingebracht werden. Lesben und Schwule sind jedoch leider bisher schutzlos solchen An- und Übergriffen ausgesetzt.“
Justizministerin Berger gefordert
„Die Ausweitung des Tatbestands im § 283 auf homophobe Verhetzung ist eine langjährige Forderung der HOSI Wien“, so Högl weiter. „Wir haben diese Forderung auch bei unserem Antrittsbesuch bei Justizministerin Maria Berger im März dieses Jahres erhoben. Wie uns das Justizministerium später mitteilte, ist für 2008 eine Novellierung des § 283 StGB geplant. Die unerträgliche Hassrede des FPÖ-Abgeordneten Klement zeigt einmal mehr als deutlich, wie notwendig und dringlich es ist, in diesem Zusammenhang den Schutz vor homophober Verhetzung in diese Bestimmung aufzunehmen. In diesem Sinne haben wir uns daher jetzt neuerlich an die Justizministerin gewandt.“
Anmerkung des Klagsverbands: Diese Forderung ist auszudehenen, da auch Verhetzungen wegen einer Behinderung, des Alters oder des Geschlechts nicht vom § 283 StGB umfasst sind.