• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Racial Profiling: aktuelles EuGH verlangt Einschränkungen im nationalen Recht

Racial Profiling: aktuelles EuGH verlangt Einschränkungen im nationalen Recht

23. Juni 2017 von Klagsverband

Verdachtsunabhängige Personenkontrollen in Grenznähe dürfen nur durchgeführt werden, wenn festgelegt ist, wie häufig kontrolliert werden darf und welche Auswahlkriterien gelten.

In einem aktuellen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass die verdachtsunabhängige Kontrolle von Personen in Grenznähe nur möglich ist, wenn im nationalen Recht festgelegt wurde, wie häufig die Kontrollen stattfinden dürfen und welche Auswahlkriterien herangezogen werden.

Das geht aus einer Presseaussendung des Büros zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG) in Deutschland hervor. Der EuGH war im Januar 2016 angerufen worden, um eine Vorabentscheidung zu treffen. Dabei ging es um den Fall eines Fußgängers, der vom französischen Straßburg zu Fuß über die Grenze ins deutsche Kehl gegangen war und von deutschen Polizeibeamten am Bahnhof in Kehl kontrolliert wurde.

„Die Polizeibehörden sind angehalten, Personenkontrollen detailliert nach rechtsstaatlichen Grundsätzen zu organisieren und durchzuführen. Ob die derzeitige Kontrollpraxis dem genügt, werden die weiteren gegenwärtigen Klagen zeigen“, heißt es dazu aus dem BUG.

Umstrittene Praxis des Racial Profiling

Racial Profiling – also die Kontrolle von Personen, die ein bestimmtes Merkmal aufweisen zB die Hautfarbe, sich aber nicht verdächtig gemacht haben, ist als rassistische Praxis umstritten. Das BUG in Deutschland unterstützt immer wieder Klagen, um Racial Profiling als Grundrechtsverletzung auszuweisen.

Auch in der Schweiz hat sich eine Initiative gegen Racial Profiling gegründet. (da)

Hier das Urteil des EuGH zum Herunterladen (pdf). 

 

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz