Das Bundesgesetz zum Abbau von Benachteiligungen von Frauen sieht vor, dass die Bundesregierung dem Nationalrat alle zwei Jahre einen Bericht darüber vorlegen muss, wie die Benachteiligung von Frauen schrittweise abgebaut wird.
Diese Berichte gibt es seit 1992, der jüngste für den Zeitraum 2015 bis 2016 wurde nun vorgelegt.
Für den Berichtszeitraum 2015 bis 2016 wurden von den Bundesministerien insgesamt 216 externe Maßnahmen gemeldet. Erfasst sind also keine internen Maßnahmen der Ministerien. Im Berichtszeitraum 2013/14 waren es 246 Maßnahmen, 2011/12 wurden 201 Maßnahmen erfasst. Abgefragt wurden Maßnahmen zu den Themen Vereinbarkeit, Benachteiligungen von Frauen aufgrund der Tatsache, dass sie Mutter sind oder sein könnten, soziale Sicherheit, Gleichbehandlung im Arbeitsleben sowie aktive Frauenförderungsmaßnahmen.
Die Maßnahmen beziehen sich dabei auf Legistik, Beratung, Qualifizierung, Subventionen, Öffentlichkeitsarbeit und Forschungsförderung. So hat zum Beispiel das Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen den NGO-Dialog genannt, an dem der Klagsverband regelmäßig teilnimmt sowie u.a. die Evaluierung des Gleichbehandlungsgetzes und Maßnahmen zur Einkommenstransparenz. (da)