Seit 28. Juli 2017 ist das novellierte Oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz (Oö ADG) in Kraft. Trotz zahlreicher kritischer Stimmen und einer Mahnwache hat der oberösterreichische Landtag das Gesetz beschlossen.
Von Seiten der Zivilgesellschaft wurde vor allem kritisiert, dass in Zukunft eine Person aus dem Landesdienst die oberösterreichische Antidiskriminierungsstelle leiten soll und keine juristischen Kenntnisse gefordert werden.
Weiters wurde mit der Gesetzesnovelle beschlossen, dass die Antidiskriminierungsstelle dem Landtag nur noch bei Bedarf einen Bericht vorlegen muss. Für den Klagsverband eine klare Verletzung internationaler Vorgaben. (da)