„Wer Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen wirksam bekämpfen will, muss dem Klagsverband ein Verbandsklagerecht einräumen“, appelliert Klagsverbands-Generalsekretär Volker Frey an die Parlamentsparteien.
Mit diesem Rechtsinstrument können diskriminierende Bestimmungen und Barrieren für ganze Personengruppen bekämpft werden. Das Behindertengleichstellungsrecht sieht vor, dass Einzelpersonen auf Schadenersatz klagen. Bisher hat das Verbandsklagerecht nur der österreichische Behindertenrat (vormals ÖAR), der davon noch nie Gebrauch gemacht hat.
Leider wird in einem aktuellen Initiativantrag an das Parlament gefordert, nur dem Behindertenanwalt das Verbandsklagerecht einzuräumen und nicht dem Klagsverband, der bereits zahlreiche Verfahren erfolgreich geführt hat, um Menschen mit Behinderungen zu ihrem Recht zu verhelfen.
„Es ist deshalb unumgänglich, auch den Klagsverband auf die Liste der klagsberechtigten Organisationen zu setzen“, erklärt Frey. Als NGO habe der Klagsverband die umfassendste Erfahrung mit Klagen nach dem Behindertengleichstellungsrecht. Nur mit Verbandsklagen könnten Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen aber über den Einzelfall hinaus erfolgreich bekämpft werden.
Wenn die Verbandsklage mit einem Anspruch auf Unterlassung oder Beseitigung verbunden ist, könnten Barrieren tatsächlich beseitigt werden. Das wäre mit dem vorliegenden Antrag nicht möglich, weil darin nur Großunternehmen umfasst sind, die in Österreich eine verschwindend geringe Zahl ausmachen.
Völkerrechtliche Verpflichtungen umsetzen
Mit einer Verbandsklagemöglichkeit für den Klagsverband würde Österreich seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommen, die mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention eingegangen wurden. Aber auch im Bericht zur Evaluierung des Behindertengleichstellungsrechts (Seite 157) aus dem Jahr 2012 wurde die Möglichkeit einer Verbandsklage für den Klagsverband ausdrücklich gefordert. (da)