Im Vorfeld der Nationalratssitzung am Donnerstag fordert der Klagsverband die Parlamentsparteien auf, den Klagsverband auf die Liste der klagsberechtigten Organisationen für die Verbandsklage zu setzen.
„Wir begrüßen das Inklusionspaket, nicht zuletzt weil damit auch mehr Mittel für die Inklusion am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen“, betont Dieter Schindlauer, der Präsident des Klagsverbands. „Wer es mit Inklusion ernst meint, muss allerdings auch die Möglichkeit schaffen, dass Diskriminierungen über den Einzelfall hinaus rechtlich bekämpft werden können“, fordert Schindlauer.
Deshalb sie es unumgänglich, dem Klagsverband und auch dem Behindertenanwalt das Verbandsklagerecht einzuräumen. Am Donnerstag hätten die Abgeordneten im Nationalrat die Chance zu beweisen, dass ihnen Inklusion wirklich ein Anliegen ist, betont Schindlauer.
Langjährige Erfahrung
Der Klagsverband setzt sich seit mehr als zehn Jahren erfolgreich für die Rechte von Menschen mit Behinderungen ein.
Mit einer Verbandsklage können diskriminierende Bestimmungen und Barrieren für ganze Personengruppen bekämpft werden. Das ist bislang nicht möglich, weil das Behindertengleichstellungsrecht nur vorsieht, dass Einzelpersonen auf Schadenersatz klagen.
Bisher hat das Verbandsklagerecht nur der österreichische Behindertenrat (vormals ÖAR), der davon noch nie Gebrauch gemacht hat. (da)