2015 hat der UN-Ausschuss, der die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention überwacht, Österreich aufgefordert, die Barrierefreiheit für Straßenbahnen gesetzlich vorzuschreiben (die Empfehlungen zum Nachlesen – auf Englisch).
Den Empfehlungen der UNO ist eine Beschwerde vorausgegangen, die der Klagsverband für einen blinden Linzer nach Genf geschickt hat. Dieser hatte zuvor schon die Gerichte in Österreich bemüht, weil beim Ausbau einer Straßenbahnlinie die akustische Sprachausgabe nicht mehr berücksichtigt wurde. Nachdem zwei Instanzen in Österreich keine Diskriminierung erkennen konnten, war der Weg frei für eine Beschwerde nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Den genauen Sachverhalt können Sie hier nachlesen.
Die Antwort aus Genf war sehr deutlich: Österreich wurde ermahnt, Barrierefreiheit bei Straßenbahnen gesetzlich vorzuschreiben und das nicht nur für Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sondern auch für Menschen mit Sinneseinschränkungen.
2016 wurde dann eine Novelle für die Straßenbahnverordnung in Österreich vorgelegt, aber bis heute nicht umgesetzt. Der Entwurf beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheit ausschließlich für Personen mit Körperbehinderung, die von der UNO empfohlene umfassende Barrierefreiheit für alle Menschen mit Behinderungen wurde darin nicht berücksichtigt – siehe auch die Stellungnahme des Klagsverbands.
Nun liegt es an Verkehrsminister Norbert Hofer die Straßenbahnverordnung UN-konform zu gestalten. „Vom ehemaligen Behindertensprecher der FPÖ erwarten wir in diesem Bereich die notwendige Sensibilität“, formuliert es Klagsverbands-Generalsekretär V0lker Frey. Der Klagsverband hat deshalb den Verkehrsminister in einem Schreiben aufgefordert, die Novelle der Straßenbahnverordnung nicht weiter zu verzögern und die umfassende Barrierefreiheit zu garantieren. (da)