Die Wiener Stadtzeitung Falter berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über die Einlasspolitik in den zahlreichen Lokalen am Wiener Gürtel. Eine Gruppe von Testpersonen, bestehend aus Asylwerber_innen, war in den meisten Clubs und Bars nicht willkommen. Die Lokalbesitzer rechtfertigen die Einlassverweigerungen in dem Falter-Artikel mit vermehrter Kriminalität, Drogenhandel und Diebstählen.
Aber das österreichische Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) spricht eine klare Sprache: Es ist verboten, eine Person aufgrund ihrer ethnischen Herkunft an der Clubtür abzuweisen. Türsteher_innen dürfen Personen den Eintritt verweigern, weil sie sich nicht an Dresscodes oder Hausregeln halten, aber jemandem den Eintritt zu verwehren, der ausländisch aussieht oder nicht Deutsch spricht, ist Diskriminierung.
Auch wenn es mit Angehörigen einer Gruppe Probleme gegeben hat, rechtfertigt das nicht die gesamte Gruppe pauschal auszuschließen.
Wer sich gegen diese Form der Benachteiligung wehren will, hat bei einem Gerichtsverfahren gute Chancen. Das zeigen die zahlreichen Verfahren, die der Klagsverband in den vergangenen Jahren wegen rassistischen Einlassverweigerungen geführt hat. Verfahren dauern meistens sehr lang, das muss in jedem dieser Fälle berücksichtigt werden. Auch kann der zugesprochene Schadenersatz die Diskriminierung nicht ungeschehen machen. Die Klägerinnen und Kläger, die vom Klagsverband vor Gericht unterstützt wurden, fühlten sich nach dem Verfahren aber ermutigt auch in Zukunft für ihre Rechte einzutreten.
Neben dem Gerichtsweg ist es auch wichtig, Lokalbetreiber_innen über eine rassismusfreie Türpolitik aufzuklären und Security-Mitarbeiter_innen zu schulen, wie sie menschenrechtskonform und deeskalierend handeln können. Der Klagsverband hat bereits 2011 gemeinsam mit ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit und der Gleichbehandlungsanwaltschaft Empfehlungen für eine Einlasspolitik ohne Diskriminierung erarbeitet. (da)
Hier geht’s zu den Verfahren, die der Klagsverband wegen rassistischer Einlassverweigerung geführt hat:
2010 Wien: Einlassverweigerung in einem Wiener Lokal
2010 St. Pölten: Diskriminierung aufgrund eines „fremden Erscheinungsbildes“
2011 Wien: Entscheidung des Gerichts berücksichtigt Würdeverletzung