In einer aktuellen Stellungnahme zur Niederösterreichischen Bauordnung empfiehlt der Klagsverband, die Empfehlungen des UN-Behindertenrechskomitees zur Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Der Klagsverband hat dieselben Anregungen bereits zur Stammfassung der Niederösterreichischen Bauordnung 2014 und zur Novelle 2017 abgegeben, nur leider wurden sie nicht berücksichtigt.
Bauliche Barrierefreiheit ist ein grundlegendes Menschenrecht, die Empfehlungen des UN-Behindertenrechskomitees zu diesem Bereich sollten deshalb berücksichtigt werden. In der vorliegenden Novelle sind Mindestanforderungen vorgesehen, ab wann öffentliche Gebäude barrierefrei sein müssen. „Mindestanforderungen entsprechen nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention“, erklärt dazu Klagsverbands-Generalsekretär Volker Frey.
Auch Etappenpläne sollten eine kurze Frist haben, fordert Frey. Nicht zuletzt, weil die UN-Behindertenrechtskonvention schon seit 10 Jahren in Kraft sei und dies ebenfalls vom Komitee empfohlen wurde.
Die Empfehlungen sollten dringend in die Novelle eingearbeitet werden, nicht zuletzt weil die nächste Staatenprüfung Österreichs bevorsteht. Der Klagsverband empfiehlt deshalb der Niederösterreichischen Landesregierung, die Empfehlungen des Komitees zu berücksichtigen. (da)
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