Auf der UN-Weltkonferenz gegen Rassismus, die im Jahr 2001 in Durban (Südafrika) stattgefunden hat, verpflichteten sich die Staaten – darunter auch Deutschland und Österreich – zur Erarbeitung Nationaler Aktionspläne (NAP) gegen Rassismus. Im April 2009 soll die Umsetzung der Empfehlungen von Durban – wovon die NAPs einen Schwerpunkt darstellen – überprüft werden.
Deutschland hat seinen NAP schließlich Ende 2008 veröffentlicht. Das Deutsche Institut für menschenrechte hat nun eine ausführliche Stellungnahme in Form eines Policy Papers erstellt. In diesem empfiehlt es der Bundesregierung, den NAP unter Einbeziehung von Ländern, Kommunen, NGOs, WissenschaftlerInnen, Medien, Wirtschaft und SozialpartnerInnen zu erarbeiten. Petra Follmar-Otto, die Leiterin der Abteilung Inland/Europa: „Die Bundesregierung sollte die Erkenntnis umsetzen, dass sich die die bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus nicht in der Bekämpfung des Rechtsextremiosmus erschöpft, sondern auch Formen indirekter und struktureller Diskriminierungen angehen muss.“
Wann kommt ein österreichischer NAP?
In Österreich gibt es nach wie vor keinen NAP. Vorarbeiten wurden ausschließlich durch staatliche Stellen geleistet, im Frühling 2008 aber unterbrochen.