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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / 76.400 Dollar Schadenersatz wegen Diskriminierung einer gehörlosen Frau

76.400 Dollar Schadenersatz wegen Diskriminierung einer gehörlosen Frau

15. Januar 2009 // von Klagsverband

Wie Newssun berichtet, kam die Frau im Mai 2004 in ein Spital, da sie sich das Bein gebrochen hatte und starke Schmerzen verspürte.  Sie verständigt sich mit Amerikanischer Gebärdensprache.

Da das Spital zwei Tage lang keine qualifizierten Gebärdensprach-DolmetscherInnen fand, musste sie während dieser Zeit in der Notaufnahme warten. Sie brachte im Dezember 2005 eine Beschwerde ein. Am 18. Dezember 2008 wurden ihr 76.400,- Dollat zugesprochen – ob die Entscheidung rechtskräftig und damit durchsetzbar ist, verschweigt der Bericht leider.

Wie wäre dieser Fall nach österreichischem Recht zu beurteilen?

Auch österreichische Krankenhäuser haben die Pflicht, alle zur Behandlung von PatientInnen notwendigen Mittel einzusetzen. Neben der medizinischen Behandlung im engeren Sinn gehören dazu natürlich auch Gebärdensprach-Dolmetschdienste, wenn diese zur Verständig nötig sind.

Auch ein Schadenersatzanspruch (Schmerzengeld, Diskriminierung aufgrund einer behinderung) ist denkbar – die Schadenersatzsummen in Österreich sind aber traditionell um ein Vielfaches niedriger.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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