Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
seit Januar waren wir regelmäßig mit Ihnen und Ihrem Büro in Kontakt, um darauf hinzuweisen, dass die bisher regelmäßige Förderung durch Ihr Ressort eine absolute Untergrenze darstellt, damit der Klagsverband auf seinem bisherigen Mindestniveau existieren kann. Mit entsprechender Bestürzung haben wir nun erfahren, dass Sie die notwendige Fördersumme einfach auf die Hälfte reduzieren wollen.
Diese Vorgehensweise stellt die Arbeitsfähigkeit des Klagsverbands in Frage und beraubt 50 Mitgliedsvereine einer maßgeblichen und europaweit hochgeschätzten Ressource in Sachen Gleichstellung und Antidiskriminierung.
Das Gleichbehandlungsgesetz und das Behindertengleichstellungsgesetz statten den Klagsverband explizit mit Klagsrechten aus, die er im Interesse von Menschen, die sich aufgrund des Alters, einer Behinderung, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung sowie der sexuellen Orientierung diskriminiert erachten, ausübt.
Die Kürzung negiert die Verpflichtungen aus den Antidiskriminierungs-Richtlinien der EU und entzieht dem Klagsverband die Grundlage, um weiterhin für Menschen, die diskriminiert werden, tätig zu sein.
Ich fordere Sie daher nachdrücklich auf, den Klagsverbands mit der vollen beantragten Summe zu fördern, um die Kündigung der Mitarbeiter_innen und die Beendigung der Verbandstätigkeiten abzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Mag. Hans Dieter Schindlauer
Präsident