Der Behindertenanwalt hat die erste Verbandsklage nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geführt, wie in einer Aussendung verlautbart wurde. Wie im Gesetz vorgesehen, ist der Klage eine Schlichtung vorausgegangen, die mit einem Versicherungsunternehmen geführt wurde. Das Unternehmen hatte in seinen Allgemeinen Bedingungen „Unversicherbare“ kollektiv ausgeschlossen. Dieser Passus wird nun gestrichen und nicht mehr angewendet.
Eine Verbandsklage ermöglicht es, die Diskriminierung einer größeren Gruppe von Menschen einzuklagen, wenn diese erheblich und dauerhaft verletzt werden. Der Behindertenanwalt hat seit 1. Jänner 2018 – genauso wieder Klagsverband – das Recht, Verbandsklagen zu führen. (da)