• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Novelle Straßenbahnverordnung: umfassende Barrierefreiheit garantiert

Novelle Straßenbahnverordnung: umfassende Barrierefreiheit garantiert

22. Juni 2018 von Klagsverband

Großer Erfolg nach jahrelangem Rechtsstreit.

Die Novelle der Straßenbahnverordnung sieht nun umfassende Barrierefreiheit im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes vor. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit mit einem großen Erfolg.

§ 5a der Verordnung lautet nun wie folgt:  „Zu den baulichen und betrieblichen Anforderungen gehören auch Maßnahmen, welche es ermöglichen die Benützung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge durch ältere Personen, Menschen mit Behinderung, Schwangere, Kinder und Fahrgäste mit kleinen Kindern sowie sonstige in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 82/2005 zu machen.“

Damit ist garantiert, dass Barrierefreiheit nicht nur für Personen gilt, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sondern alle Formen von Behinderungen berücksichtigt werden müssen. Der Hinweis auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz schafft dabei Rechtssicherheit.

Jahrelanger Rechtsstreit

Der Novelle war ein jahrelanger Rechtsstreit vorangegangen: Bereits 2012 hatte ein blinder Linzer mit Unterstützung des Klagsverbands die Linz Linien in zwei Instanzen geklagt (hier der Sachverhalt). Beim Ausbau einer Straßenbahnlinie war auf die akustische Sprachausgabe verzichtet worden und der Öffi-Nutzer konnte somit keine Fahrgastinformationen abrufen. Das Bezirksgericht Linz und das Landesgericht Linz haben die Klage abgewiesen, mit der Begründung, die Fahrgastinformationen könne man auch im Internet abrufen.

Nachdem der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft war, ist dem Kläger nur noch die Möglichkeit geblieben, das UN-Behindertenrechtskomitee anzurufen, um zu überprüfen, ob sich Österreich an die UN-Behindertenrechtskonvention hält. Die Empfehlungen des UN-Komitees ließen lange auf sich warten und waren sehr deutlich: Österreich müsse gesetzliche Mindeststandards für barrierefreie Fahrgastinformationen im öffentlichen Verkehr einführen.

Endlich am Ziel

Der Klagsverband hat seither die Republik Österreich beharrlich aufgefordert, die Empfehlungen umzusetzen und ist mit der vorliegenden Novelle immerhin was die Straßenbahnen betrifft, endlich am Ziel angelangt. (da)

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz