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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Novelle Straßenbahnverordnung: umfassende Barrierefreiheit garantiert

Novelle Straßenbahnverordnung: umfassende Barrierefreiheit garantiert

22. Juni 2018 // von Klagsverband

Die Novelle der Straßenbahnverordnung sieht nun umfassende Barrierefreiheit im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes vor. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit mit einem großen Erfolg.

§ 5a der Verordnung lautet nun wie folgt:  „Zu den baulichen und betrieblichen Anforderungen gehören auch Maßnahmen, welche es ermöglichen die Benützung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge durch ältere Personen, Menschen mit Behinderung, Schwangere, Kinder und Fahrgäste mit kleinen Kindern sowie sonstige in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, BGBl. I Nr. 82/2005 zu machen.“

Damit ist garantiert, dass Barrierefreiheit nicht nur für Personen gilt, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sondern alle Formen von Behinderungen berücksichtigt werden müssen. Der Hinweis auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz schafft dabei Rechtssicherheit.

Jahrelanger Rechtsstreit

Der Novelle war ein jahrelanger Rechtsstreit vorangegangen: Bereits 2012 hatte ein blinder Linzer mit Unterstützung des Klagsverbands die Linz Linien in zwei Instanzen geklagt (hier der Sachverhalt). Beim Ausbau einer Straßenbahnlinie war auf die akustische Sprachausgabe verzichtet worden und der Öffi-Nutzer konnte somit keine Fahrgastinformationen abrufen. Das Bezirksgericht Linz und das Landesgericht Linz haben die Klage abgewiesen, mit der Begründung, die Fahrgastinformationen könne man auch im Internet abrufen.

Nachdem der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft war, ist dem Kläger nur noch die Möglichkeit geblieben, das UN-Behindertenrechtskomitee anzurufen, um zu überprüfen, ob sich Österreich an die UN-Behindertenrechtskonvention hält. Die Empfehlungen des UN-Komitees ließen lange auf sich warten und waren sehr deutlich: Österreich müsse gesetzliche Mindeststandards für barrierefreie Fahrgastinformationen im öffentlichen Verkehr einführen.

Endlich am Ziel

Der Klagsverband hat seither die Republik Österreich beharrlich aufgefordert, die Empfehlungen umzusetzen und ist mit der vorliegenden Novelle immerhin was die Straßenbahnen betrifft, endlich am Ziel angelangt. (da)

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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