Die Europäische Grundrechteagentur (FRA) hat einen neuen Bericht herausgegeben, der sich für eine effizientere Dokumentation von Hassverbrechen in den Mitgliedsländern der EU ausspricht.
Der Bericht liefert einen Überblick über die Praxis der Dokumentation in den 28 Mitgliedsstaaten der EU. Auf dieser Grundlage wurden Verbesserungsvorschläge formuliert:
- Die Staaten sollten detaillierte Daten sammeln und den bias bei Hassverbrechen berücksichtigen. Das machen bislang nur 15 Mitgliedsstaaten.
- Es sollten regelmäßig Viktimisierungs-Berichte erstellt werden, um einen besseren Einblick in die nationale Situation zu bekommen. Nur in neun Mitgliedsstaaten werden in diesen Berichten Fragen zu Hassverbrechen gestellt.
- Stakeholder sollten auf das Know-How der Zivilgesellschaft zurückgreifen, zB wird empfohlen, dass die Polizei von Vertreter_innen der Zivilgesellschaft fortgebildet wird.
- Die Polizei sollte für das Thema Hassverbrechen sensibilisiert werden, um den Opfern mehr Respekt und Verständnis entgegenzubringen.
- Polizistinnen und Polizisten sollten immer untersuchen, ob ein Verbrechen von Hass motiviert ist, damit das Verbrechen dementsprechend verfolgt werden kann. 15 Mitgliedsstaaten haben dafür Regeln entwickelt, die FRA empfiehlt allen Mitgliedsstaaten das ebenfalls zu tun. (da)