Heute ist die Begutachtungsfrist zum Entwurf des Bürgenländischen Gleichbehandlungsgesetzes abgelaufen. Der Entwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (RL) 2004/113 zur Gleichbehandlung der Geschlechter beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen im Burgenland.
Darüber hinaus werden einige Verbesserungen im bestehenden Recht vorgenommen, die sich auch in den letzten Novellen des Gleichbehandlungsgesetzes und des Behinderteneinstellungsgesetzes:
- die durch die Rechtsprechung erwirkte Klarstellung, dass das Diskriminierungsverbot auch auf Beendigungen während der Probezeit anzuwenden ist, wird ausdrücklich ins Gesetz übernommen und
- bei diskriminierender Beendigung wird ein Wahlrecht zwischen Anfechtung (bereits bisher möglich) und Schadenersatz eingeräumt.
Der vorliegende Entwurf setzt die RL 2004/113 auf niedrigst möglichem Niveau um, indem er das Diskriminierungsverbot beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen aufgrund des Geschlechts nicht auf Medien und Bildung anwendet. Gerade aber in der Öffentlichkeitsarbeit sollten die Länder – ebenso wie der Bund – eine Vorreiterrolle bezüglich geschlechtersensibler Sprache und Aufbrechen von traditionellen Geschlechterrollen einnehmen.
Die Stellungnahme des Klagsverbands finden Sie im Word- und pdf-Format.