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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Aktuelle Novelle Oö. Antidiskriminierungsgesetz zur Einhaltung der menschenrechtlichen Vorgaben nutzen

Aktuelle Novelle Oö. Antidiskriminierungsgesetz zur Einhaltung der menschenrechtlichen Vorgaben nutzen

1. August 2018 // von Klagsverband

Das derzeitige Oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz entspricht nicht den Vorgaben der UNO, die bereits 1993 in den sogenannten Pariser Prinzipien festgelegt wurden. Dort heißt es u.a., dass staatliche Menschenrechtsinstitutionen unabhängig von der Verwaltung sein müssen und eine angemessene Finanzierung bekommen müssen.

In der nun vorliegenden Novelle sollte daher auch ein ausreichendes und transparentes Budget für den Monitoringausschuss sichergestellt werden. Außerdem sollte vorgesehen werden, dass regelmäßige Berichte an den Landtag und nicht nur an die Landesregierung abgegeben werden.

Neben der Verletzung der UN-Vorgaben kritisiert der Klagsverband in seiner Stellungnahme auch die Vorgangsweise bei der Bestellung des Leiters oder der Leiterin: Derzeit ist vorgesehen, dass ausschließlich Personen aus dem Landesdienst für diese Stelle in Frage kommen. Juristische Kenntnisse werden nicht verlangt.

Eine Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf ist noch bis 14. August möglich.(da)

Folgen Sie diesem Link, um die Stellungnahme des Klagsverbands zum Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes herunterzuladen.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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