In Niederösterreich soll eine Sonderschule in einen neuen Schulsprengel eingegliedert werden, weil die Zahl der Schüler_innen dauerhaft gesunken ist. Geregelt wird dies in der Verordnung über die Schulsprengel der Sonderschulen und die Sonderschulgemeinden in Niederösterreich.
Der Klagsverband betont in seiner Stellungnahme zur Novelle dieser Verordnung, dass Sonderschulen nicht konform sind mit der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Verpflichtung, das Schulsystem inklusiv zu gestalten, besteht seit der Ratifizierung der UN-Konvention im Jahr 2008.
Das Land Niederösterreich sollte deshalb umgehend einen gemeinsamen Unterricht aller Kinder bis 14 Jahren ermöglichen. (da)