Bisher verbietet das Symbolegesetz die Verwendung der Symbole von Al-Kaida und IS sowie ihrer Teil- und Nachfolgeorganisationen.
Nun sollen die Symbole weiterer Organisationen wie der Ustascha oder der Hamas hinzugefügt werden.
Der Klagsverband begrüßt das Verbot faschistischer und zu Gewalt aufrufender Organisationen grundsätzlich, besonders da in den Erläuterungen festgehalten wird, dass sich das Verbot keineswegs gegen religiöse Symbolik (etwa Teile des Glaubensbekenntnisses) allgemein richtet. Es ist auch positiv zu bewerten, dass die Einschätzung der EU, welche Organisationen als terroristisch gelten, übernommen wird.
Bei historischen Organisationen wie der Ustascha gibt es einen Katalog von offiziellen Symbolen, der leicht zu ermitteln sein wird. Schwieriger ist es bei aktuellen Organisationen, deren Symbolik oft absichtlich so gestaltet wird, dass sie erlaubte religiöse oder weltanschauliche Symbole enthalten oder diesen ähnlich sind.
Der Klagsverband schlägt weiters vor, die Symbole in Deutschland verbotener rechtsextremer und zu Gewalt aufrufender Organisationen, deren Protagonist_innen oft auch in Österreich tätig und vernetzt sind, in dieses Verbot aufzunehmen.
Den Begutachtungsentwurf können Sie auf der Website des Parlaments herunterladen, die Stellungnahme des Klagsverbands finden Sie hier als pdf oder Word-doc.