Anlässlich der aktuellen Novellierung des Vorarlberger Kulturförderungsgesetzes weist der Klagsverband darauf hin, dass Barrierefreiheit eine Voraussetzung für die Förderung von Kulturangeboten sein muss.
Maßstab: UN-Behindertenrechtskonvention
„Maßgeblich für alle Entscheidungen ist dabei die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Artikel 30 die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am kulturellen Leben regelt“, erklärt Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands. Allerdings habe das Thema Barrierefreiheit bei der Kulturförderung österreichweit derzeit leider keinen hohen Stellenwert, so der Gleichstellungsexperte. Auch der Bundes-Monitoringausschuss habe sich aber in einer umfangreichen Stellungnahme mit dem Recht auf barrierefreie Kultur auseinander gesetzt.
Barrierefreiheit als Voraussetzung für Förderung
Der Klagsverband empfiehlt deshalb in seiner Stellungnahme (doc und pdf) Fördermittel für Kulturangebote an die Herstellung von Barrierefreiheit zu knüpfen.