Ein Mann aus Vancouver wollte im August 2004 einen Flug von Vancouver nach San Franciscon buchen. Er ist gehörlos, auf einem Auge blind und am anderen sehschwach. Mit Hilfe eines Hundes benutzt er regelmäßig öffentliche Verkehrsmittel und hat auch immer in vollem Umfang für seine beiden Söhne gesorgt. Die Fluglinie bestand auf einen Begleiter, für den sie ein ermäßigtes Ticket anbot.
Der Mann brachte eine Beschwerde bei der „Canadian Transport Agency“ ein. Diese wies die Beschwerde zurück.
Danach rief er das „Canadian Human Rights Tribunal“ an, das eine Diskriminierung aufgrund seiner Behinderung feststellte und ihm 10.000 Dollar Schadenersatz zusprach. Air Canada wurde nicht verpflichtet, den Beschwerdeführer allein zu befördern, muss aber innerhalb von vier Monaten Richtlinien erstellen, die es allen Menschen ermöglichen sollen, möglichst selbstbestimmt und unabhängig zu reisen.
Das Tribunal bezog sich auf eine Entscheidung des „US Department of Transportation“, das feststellte, dass gehörlose oder blinde nicht jede einzelne Durchsage der Sicherheitsanweisungen im Detail verstehen müssen, sondern dass es genügt, wenn sie den Sinn erfassen können. Weiters sei es auch möglich, dass andere Passagiere sie beim Verlassen des Flugzeugs unterstützen. Die Entscheidung betonte auch, dass viele Menschen – auch ohne Behinderung – in Strsssituationen Anweisungen nur unvollständig aufnehmen und verarbeiten können und deshalb vielfach nicht 100%-ig danach handeln. Die Fluglinie muss die Schadenersatzsumme von 10.000 Dollar für die Verletzung der Würde des diskriminierten Mannes zahlen.
In Österreich würde er wohl auch Schadenersatz „aufgrund der erlittenen Beeinträchtigung“ (immaterieller Schadenersatz) erhalten – wenngleich nach der bisherigen Rechtsprechung nur einen Bruchteil dieser Summe.