Der Klagsverband hat seine Stellungnahme zur Novelle des Universitätsgesetzes (UG) abgegeben und spricht sich darin für ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für Menschen mit Behinderungen aus.
Das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen muss im Universitätsgesetz umfassend festgehalten werden. Das verlangt sowohl die UN-Behindertenrechtskonvention, die Österreich schon 2008 ratifiziert hat als auch Artikel 7 im Bundes-Verfassungsgesetz. Die Gleichstellung von Männern und Frauen wird im Universitätsgesetz ausdrücklich angesprochen. Für die weiteren Diskriminierungsgründe (ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter, sexuelle Orientierung) ist der Arbeitskreis für Gleichbehandlung zuständig.
Der Klagsverband fordert daher, auch für Menschen mit Behinderungen ein gleichwertiges Organ einzurichten und die volle Gleichstellung zu garantieren. (da)