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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / #rechtehatsie: AEP Informationen zur UN-Frauenrechtskonvention jetzt zum Herunterladen

#rechtehatsie: AEP Informationen zur UN-Frauenrechtskonvention jetzt zum Herunterladen

7. Dezember 2018 // von Klagsverband

Cover_AEPInformationen_3_2018
Diese Ausgabe der AEP-Informationen widmet sich auf mehr als 40 Seiten der UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) und dem NGO-Schattenbericht.
Im Juli 2019 überprüft das UN-Frauenrechtskomitee in Genf das nächste Mal, ob Österreich die Vorgaben der Frauenrechtskonvention umsetzt. Neben dem offiziellen Staatenbericht, den die Republik Österreich abgegeben hat, haben Expert_innen aus der Zivilgesellschaft einen sogenannten „Schattenbericht“ verfasst. Dieser Bericht beleuchtet die Umsetzung von Frauenrechten in Österreich aus der Sicht von nicht-staatlichen Organisationen.
Im AEP-Heft wird die Frauenrechtskonvention leicht verständlich erklärt. Es gibt Informationen zur Staatenprüfung und zum NGO-Schattenbericht und zahlreiche Artikel, die sich mit Frauenrechten beschäftigen wie zB über die Teilhabe von Frauen mit Behinderungen, die Situation von Bäuer_innen und Frauen auf dem Land oder die Vernetzung von Frauen in der Filmbranche.
Das AEP-Heft wurde von Andrea Ludwig und Daniela Almer vom Klagsverband gestaltet. Ein großes Dankeschön gebührt allen Autor_innen für ihre Beiträge sowie der Fotografin Jana Kaunitz und allen Frauen, die bereit waren, sich für die Kampagne #rechtehatsie fotografieren zu lassen!
Das AEP-Heft #rechtehatsie kann hier heruntergeladen werden (5 MB).
Die AEP-Informationen berichten seit mehr als 40 Jahren über aktuelle feministische Entwicklungen und über die Frauenbewegung. Die Hefte können einzeln bestellt (6 Euro pro Ausgabe) oder noch besser im Abo bezogen werden – Empfehlung! (da)
www.aep.at
 

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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