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Aktuelle Seite: Start / News / UN-Frauenrechtskonvention: der wichtigste völkerrechtliche Vertrag für die Rechte von Frauen

UN-Frauenrechtskonvention: der wichtigste völkerrechtliche Vertrag für die Rechte von Frauen

31. Januar 2019 von Klagsverband

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen in allen Lebensbereichen gefordert.

Screenshot CEDAW
Österreich hat die UN-Frauenrechtskonvention (im englischen Original: Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women – CEDAW) 1982 ratifiziert. Als Vertragsstaat ist Österreich somit verpflichtet, Frauen in allen Lebensbereichen mit Männern gleichzustellen. (Auf dem Bild ist ein Ausschnitt aus dem Konventionstext zu sehen.)
Staatenprüfung
Die UNO überprüft in regelmäßigen Abständen, ob sich die Vertragsstaaten an die Konvention halten. Die nächste Staatenprüfung Österreichs findet im Juli 2019 statt. Als Grundlage für die Prüfung dient dem UN-Frauenrechtskomitee sowohl der offizielle Staatenbericht Österreichs als auch die sogenannten Schattenberichte der Zivilgesellschaft.
Cover_NGOSchattenbericht_CEDAW
Der Klagsverband hat den NGO-Schattenbericht für die kommende Staatenprüfung koordiniert und konnte zahlreiche Expert_innen gewinnen, um die Artikel der Konvention zu bearbeiten und Forderungen zu formulieren. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Autor_innen! (Auf dem Bild ist die Titelseite des NGO-Schattenberichts zu sehen.)
Anhand der Staaten- und Schattenberichte hat das UN-Frauenrechtskomitee erst vor kurzem eine Frageliste (List of issues) veröffentlicht, die bei der Prüfung herangezogen wird.
Die Bedeutung der Konvention für die Menschenrechte von Frauen
Was die UN-Frauenrechtskonvention für die Rechte von Frauen und Mädchen bedeutet, hat uns Silvia Ulrich von der Uni Linz bereits vor einiger Zeit in einem ausführlichen Gespräch beantwortet. Hier geht’s zum Artikel.
Wer’s noch umfangreicher haben will, ist eingeladen die AEP-Informationen herunterzuladen, die sich mit der UN-Frauenrechtskonvention beschäftigen. (Auf dem Bild ist das Titelbild der AEP-Informationen zu sehen.)
Cover_AEPInformationen_3_2018
Individualbeschwerden und Gewaltschutz
Silvia Ulrich hat unter anderem beschrieben, welche Verbesserungen im Gewaltschutz erreicht werden konnten, nachdem die im Zusatzprotokoll zur Konvention vorgesehene  Möglichkeit der Individualbeschwerde in Anspruch genommen wurden. Die traurige Tatsache: Zwei Frauen mussten sterben, bevor die Beschwerden gemacht wurden.
Aktuell: Erscheckende Anzahl an Frauenmorden in Österreich
Das führt uns gleich zu einem aktuellen Thema: In Österreich steigt die Zahl der Frauenmorde in einem erschreckenden Maß und Expert_innen stellen sich die Frage, wie Frauen besser geschützt werden können.
Erfolgreiche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt wurden von der aktuellen Regierung gestoppt, zB die Fallkonferenzen von Polizei, Justiz und Interventionsstellen zu Hochrisikofällen. Auch die Männerberatung Wien, die Anti-Gewalt-Trainings für Gewalttäter durchführt beklagt, dass ihre Förderung immer nur für ein Jahr gewährt wird. Durch eine gesetzliche Verankerung der Trainings könnte das Geld aus Budgetmitteln zur Verfügung gestellt werden. (da)
#rechtehatsie-Newsletter abonnieren und regelmäßig aktuelle Informationen zur UN-Frauenrechtskonvention erhalten: Bitte einfach ein E-Mail an daniela.almer@klagsverband.at schicken.

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Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

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