Der Oö. Monitoringausschuss führe ein politisches „Schattendasein“ und hätte keinen zufriedenstellenden Arbeitsmodus aufbauen können, kritisiert Trübswasser in seinem offenen Brief. Für ihn sei das Gremium ein „Placebo-Organ“, mit der Novelle des OÖ Antidiskriminierungsgesetzes hätten sich die Voraussetzungen für eine konstruktive Arbeit noch verschlechtert. Grundsätze wie Unabhängigkeit oder ausreichende Ressourcen würden nicht eingehalten.
Gunter Trübswasser ist auch Mitglied im Unabhängigen Monitoringausschuss des Bundes, in diesem Gremium will er seine Expertise weiterhin einbringen.
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Wissen:
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat sich Österreich verpflichtet, sowohl auf Bundesebene als auch in den Bundesländern Monitoringremien einzurichten.
Diese unabhängigen Monitoringstellen oder Monitoringausschüsse überwachen die Einhaltung und Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Bund und in den Ländern.
Die 1993 von der UNO verabschiedeten „Pariser Prinzipien“ enthalten eine Reihe von Grundsätzen, wie nationale Menschenrechtsinstitutionen gestaltet sein müssen.
Diesen Richtlinien zufolge, sollen Institutionen wie die Monitoringausschüsse über eine juristische Grundlage, einen klaren Auftrag sowie eine ausreichende Infrastruktur und Finanzierung verfügen.
Gefordert wird auch Unabhängigkeit gegenüber der Regierung und eine pluralistische Zusammensetzung. Monitoringgremien sollen zudem vor allem für besonders verletzliche gesellschaftliche Gruppen zugänglich sein. (da)
UN-BRK: Gunther Trübswasser verlässt den Oö. Monitoringausschuss
In einem offenen Brief an die Vorsitzende kritisiert Trübswasser strukturelle Mängel, fehlende Unabhängigkeit und mangelnden politischen Willen.