• Menü
  • Zur Navigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Navigation in der Fußzeile springen
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Kopfzeile

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Mobile Menu

Kontakt

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Hauptmenü

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Service

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen

Sprachauswahl

  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
  • Menü schließen
Aktuelle Seite: Startseite / News / Neues Institut für Qualitätssicherung in Schulen: menschenrechtliche Standards müssen eingehalten werden

Neues Institut für Qualitätssicherung in Schulen: menschenrechtliche Standards müssen eingehalten werden

10. April 2019 // von Klagsverband

Derzeit liegt ein Gesetz zur Begutachtung vor, das als Grundlage für die Schaffung eines neuen Instituts für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen dient. Dieses neue Institut soll das BIFIE (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung im österreichischen Schulwesen) ersetzen.
Der Klagsverband hat in seiner Stellungnahme zu dem neuen Gesetz, das „Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen – Einrichtungsgesetz, kurz IQS-EG“ heißt, auf die menschenrechtlichen Standards hingewiesen, denen Österreich verpflichtet ist. Das österreichische Schulwesen sei sozial höchst selektiv, betont der Klagsverband in seiner Stellungnahme. Österreich verstoße damit eklatant gegen internationale menschenrechtliche Verpflichtungen.
Für diesen Befund bezieht sich der Klagsverband auf drei der wichtigsten internationalen Konventionen, nämlich die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), die Antirassismus-Konvention (CERD) und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Die Verpflichtungen

Das UN-Komitee, das die Umsetzung der Frauenrechtskonvention überwacht, hat Österreich in seinen jüngsten abschließenden Bemerkungen unter anderem aufgefordert, mehr für die Gleichstellung der Geschlechter im Bildungswesen zu tun, Geschlechterstereotye bei der Wahl der Bildungswege aufzubrechen und zu untersuchen, warum signifikant mehr Mädchen mit Migrationshintergrund die Schule abbrechen, als Burschen mit Migrationshintergrund.
Das UN-Komitee zur Überwachung der Umsetzung der Anti-Rassismus-Konvention schreibt in seinen jüngsten Handlungsempfehlungen, Österreich sollte sich im Bereich der Bildung besonders für Kinder mit Migrationshintergrund einsetzen, damit diese nicht marginalisiert werden und die Rate jener Kinder, die die Schule abbrechen, geringer wird.
Das Behindertenrechts-Komitee wiederum, hat festgestellt, „dass die Fortschritte in Richtung inklusiver Bildung in Österreich stagnieren.“ Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sollten deshalb in allen Bereichen der inklusiven Bildung unterstützt werden.
Der Klagsverband empfiehlt auf Grundlage dieser Überlegungen, die Orientierung an menschenrechtlichen Standards als Messlatte für das neue Gesetz und damit die Qualitätssicherung im Schulwesen zu sehen. (da)
 
 

Vorheriger Beitrag: « Stellenausschreibung: Verwaltungspraktikum Behindertenanwaltschaft
Nächster Beitrag: #rechtehatsie on Tour: zu Gast beim Verein DIE JURISTINNEN »

Haupt-Sidebar

News-Archiv

  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Footer

Folgen Sie uns

  • Facebook
  • Instagram
  • RSS
  • Twitter

Newsletter

Newsletter bestellen

Suche

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Fußzeile

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

Copyright © 2023 Klagsverband. Alle Rechte vorbehalten.