Derzeit liegt ein Gesetz zur Begutachtung vor, das als Grundlage für die Schaffung eines neuen Instituts für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen dient. Dieses neue Institut soll das BIFIE (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung im österreichischen Schulwesen) ersetzen.
Der Klagsverband hat in seiner Stellungnahme zu dem neuen Gesetz, das „Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen – Einrichtungsgesetz, kurz IQS-EG“ heißt, auf die menschenrechtlichen Standards hingewiesen, denen Österreich verpflichtet ist. Das österreichische Schulwesen sei sozial höchst selektiv, betont der Klagsverband in seiner Stellungnahme. Österreich verstoße damit eklatant gegen internationale menschenrechtliche Verpflichtungen.
Für diesen Befund bezieht sich der Klagsverband auf drei der wichtigsten internationalen Konventionen, nämlich die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), die Antirassismus-Konvention (CERD) und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Die Verpflichtungen
Das UN-Komitee, das die Umsetzung der Frauenrechtskonvention überwacht, hat Österreich in seinen jüngsten abschließenden Bemerkungen unter anderem aufgefordert, mehr für die Gleichstellung der Geschlechter im Bildungswesen zu tun, Geschlechterstereotye bei der Wahl der Bildungswege aufzubrechen und zu untersuchen, warum signifikant mehr Mädchen mit Migrationshintergrund die Schule abbrechen, als Burschen mit Migrationshintergrund.
Das UN-Komitee zur Überwachung der Umsetzung der Anti-Rassismus-Konvention schreibt in seinen jüngsten Handlungsempfehlungen, Österreich sollte sich im Bereich der Bildung besonders für Kinder mit Migrationshintergrund einsetzen, damit diese nicht marginalisiert werden und die Rate jener Kinder, die die Schule abbrechen, geringer wird.
Das Behindertenrechts-Komitee wiederum, hat festgestellt, „dass die Fortschritte in Richtung inklusiver Bildung in Österreich stagnieren.“ Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sollten deshalb in allen Bereichen der inklusiven Bildung unterstützt werden.
Der Klagsverband empfiehlt auf Grundlage dieser Überlegungen, die Orientierung an menschenrechtlichen Standards als Messlatte für das neue Gesetz und damit die Qualitätssicherung im Schulwesen zu sehen. (da)