• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen 2025
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen 2025
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Neues Institut für Qualitätssicherung in Schulen: menschenrechtliche Standards müssen eingehalten werden

Neues Institut für Qualitätssicherung in Schulen: menschenrechtliche Standards müssen eingehalten werden

10. April 2019 von Klagsverband

Der Klagsverband beteiligt sich mit einer Stellungnahme am Begutachtungsprozess für das neue IQS-Einrichtungsgesetz.

Derzeit liegt ein Gesetz zur Begutachtung vor, das als Grundlage für die Schaffung eines neuen Instituts für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen dient. Dieses neue Institut soll das BIFIE (Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung im österreichischen Schulwesen) ersetzen.
Der Klagsverband hat in seiner Stellungnahme zu dem neuen Gesetz, das „Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen – Einrichtungsgesetz, kurz IQS-EG“ heißt, auf die menschenrechtlichen Standards hingewiesen, denen Österreich verpflichtet ist. Das österreichische Schulwesen sei sozial höchst selektiv, betont der Klagsverband in seiner Stellungnahme. Österreich verstoße damit eklatant gegen internationale menschenrechtliche Verpflichtungen.
Für diesen Befund bezieht sich der Klagsverband auf drei der wichtigsten internationalen Konventionen, nämlich die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW), die Antirassismus-Konvention (CERD) und die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Die Verpflichtungen

Das UN-Komitee, das die Umsetzung der Frauenrechtskonvention überwacht, hat Österreich in seinen jüngsten abschließenden Bemerkungen unter anderem aufgefordert, mehr für die Gleichstellung der Geschlechter im Bildungswesen zu tun, Geschlechterstereotye bei der Wahl der Bildungswege aufzubrechen und zu untersuchen, warum signifikant mehr Mädchen mit Migrationshintergrund die Schule abbrechen, als Burschen mit Migrationshintergrund.
Das UN-Komitee zur Überwachung der Umsetzung der Anti-Rassismus-Konvention schreibt in seinen jüngsten Handlungsempfehlungen, Österreich sollte sich im Bereich der Bildung besonders für Kinder mit Migrationshintergrund einsetzen, damit diese nicht marginalisiert werden und die Rate jener Kinder, die die Schule abbrechen, geringer wird.
Das Behindertenrechts-Komitee wiederum, hat festgestellt, „dass die Fortschritte in Richtung inklusiver Bildung in Österreich stagnieren.“ Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen sollten deshalb in allen Bereichen der inklusiven Bildung unterstützt werden.
Der Klagsverband empfiehlt auf Grundlage dieser Überlegungen, die Orientierung an menschenrechtlichen Standards als Messlatte für das neue Gesetz und damit die Qualitätssicherung im Schulwesen zu sehen. (da)
 
 

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)

Einwilligung verwalten

Wir verwenden Cookies um YouTube Videos anzuzeigen, für eine Google Map und für die Website Statistik mit Matomo. Matomo ist in unserem Webspace installiert und versendet keine Daten an externe Anbieter. 

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Google setzt Marketing Cookies. Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}