Vergangenen Dienstag war #rechtehatsie beim Verein DIE JURISTINNEN zu Gast, um den NGO-Schattenbericht zur UN-Frauenrechtskonvention und die begleitende Kampagne vorzustellen. Valerie Purth und Brigitte Hornyik, die beide als Expert_innen am Schattenbericht mitgeschrieben haben, stellten aktuelle Themen zur Diskussion.
Sexuelle Selbstbestimmung von Frauen
Valerie Purth hat gemeinsam mit Johanna Schlintl den Artikel 2g der UN-Frauenrechtskonvention kommentiert, in dem es um strafrechtliche Bestimmungen und die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen geht. Eine wichtige Forderung ist laut Purth, dass der Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wird und Schwangerschaftsabbrüche damit entkriminalisiert werden.
Weitere Forderungen im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung von Frauen: Sexualkontakte müssen auf Zustimmung beider Partner_innen erfolgen (Konsensprinzip). Polizei und Justiz sollten zu diesen Themen verstärkt geschult werden. Nachdem sehr viele Anzeigen bei sexualisierter Gewalt eingestellt werden oder es gar nicht zur Anzeige kommt, wäre es laut Purth notwendig zu evaluieren, wie die Staatsanwaltschaft Sexualdelikte verfolgt und wie die Entscheidungen der Gerichte in der Praxis aussehen.
Quoten
Zu Artikel 4 der UN-Frauenrechtskonvention „Zeitlich befristete Sondermaßnahmen“ hat Valerie Purth ebenfalls gemeinsam mit Johanna Schlintl in erster Linie verpflichtende Frauenquoten in der Privatwirtschaft und in der österreichischen Politik gefordert. Über dieses Thema ist eine rege Diskussion in Gang gekommen. Worauf sich alle Anwesenden einigen konnten: Quoten sind wichtig und tun niemandem weh!
Frauen in der Politik
Brigitte Hornyik war juristische Mitarbeiterin am Verfassungsgerichtshof (VfGH). Den Ratifizierungsprozess der UN-Frauenrechtskonvention hat sie noch als Mitarbeiterin von Johanna Dohnal begleitet. Hornyik hat gemeinsam mit Sonja Ablinger Artikel 7 der UN-Frauenrechtskonvention über die politische Mitbestimmung und Repräsentanz von Frauen in Österreich kommentiert, ein Thema, das schon sehr lange in der Frauenrechtsbewegung aktuell ist.
Der aktuelle Befund zu diesem Thema ist ernüchternd: Im österreichischen Nationalrat liegt der Frauenanteil derzeit bei 36 Prozent, genau so hoch ist auch der Frauenateil in der Regierung (wenn Staatssekretär_innen nicht mitgezählt werden.) Bürgermeister_innen schaffen es nur in Niederösterreich in den zweistelligen Bereich (11 Prozent), in den anderen Bundesländern liegt der Anteil von Frauen in dieser Funktion zwischen 4 Prozent (Salzburg) und 7 Prozent (OÖ, Burgenland und Vorarlberg).
Grund genug, legistische und sonstige Massnahmen zur Förderung der politischen Teilhabe von Frauen, wie sie im Schattenbericht detailliert dargestellt sind, immer wieder vehement zu vertreten.
Bei der anschließenden Diskussion waren sich alle einig, dass Frauenrechte auch in Österreich ein wichtiges Anliegen sind und die UN-Frauenrechtskonvention ein geeignetes Instrument ist, um die Menschenrechtssituation von Frauen zu verbessern.
#rechthatsie bedankt sich beim Verein DIE JURISTINNEN für die Einladung und den Austausch! (da)