Die Volksanwaltschaft hat ihren Jahresbericht für 2018 präsentiert. Im Bereich Gleichstellung und Antidiskriminierung werden u.a. die Themen „Rechtliche Anerkennung des 3. Geschlechts“, „Mangel an Gebärdensprach-Dolmetscher_innen“ und mangelnde Barrierefreiheit in Polizeiinspektionen behandelt.
Rechtliche Anerkennung des „3. Geschlechts“
In Österreich kommen durchschnittlich 30 Kinder pro Jahr auf die Welt, bei denen das Geschlecht nicht eindeutig weiblich oder männlich ist. Neben Menschenrechtsverletzungen durch geschlechtsanpassende Operationen kämpfen intergeschlechtliche Personen auch mit der rechtlichen Anerkennung. In Österreich ist der Eintrag „divers“ im Personenstandsregister seit 2019 möglich. Von Betroffenen wird aber kritisiert, dass ein medizinisches Gutachten als Grundlage für den Eintrag des sogenannten 3. Geschlechts gefordert wird.
Mangel an Gebärdensprach-Dolmetscher_innen
In Österreich leben etwa 10.000 gehörlose Personen. Gebärdensprach-Dolmetscher_innen unterstützen bei der Kommunikation, es gibt aber leider nicht genügend. Mit einer/em Dolmetscher_in pro 100 Personen liegt Österreich weit unter dem Durchschnittswert in Europa. Schuld an diesem Mangel an Gebärdensprach-Dolmetscher_innen sind u.a. die fehlenden Ausbildungsmöglichkeiten. Die Volksanwaltschaft empfiehlt deshalb, die Ausbildung zur/m Gebärdensprache-Dolmetscher_in landesweit zu fördern.
Mangelnde Barrierefreiheit in Polizeiinspektionen
Etwa 300 Polizeiinspektionen in Österreich fallen nicht in den Etappenplan für Barrierefreiheit. Die Volksanwaltschaft empfiehlt deshalb dringend, Lösungen für diese Dienststellen zu finden, um auch dort Barrierefreiheit garantieren zu können. (da)
Der Jahresbericht der Volksanwaltschaft kann hier heruntergeladen werden.