Der aktuelle Entwurf für eine Novelle des Bundesgesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG-Novelle) ist aus Sicht des Klagsverbands höchst problematisch. In einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf hält der Klagsverband fest, dass beim Zugang zu gefördertem Wohnraum nicht nur nationales Recht, sondern auch EU-Recht maßgeblich ist.
Laut den EU-Richtlinien 2003/109/EG und 2011/95/EU dürfen Flüchtlinge sowie langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige nicht vom Zugang zu gefördertem Wohnraum ausgeschlossen werden. Der vorliegende Entwurf sieht jedoch vor, dass geförderter Wohnraum in Zukunft „in erster Linie zur Wohnversorgung österreichischer Staatsbürger und diesen (staatsvertraglich) Gleichgestellten gewidmet ist“.
Negatives Vorbild Oberösterreich
Der Gesetzesentwurf ist laut Erläuterungen an das oberösterreichische Wohnbauförderungsrecht angelehnt. Die Vorgangsweise der oberösterreichischen Landesregierung, die versucht geförderten Wohnraum nur noch an österreichische Staatsbürger_innen zu vergeben und die Vergabe an Deutschkenntnisse zu knüpfen führt allerdings zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung jener Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen können. Es gibt bereits Urteile, dass es sich dabei um einen Verstoß gegen das EU-Recht und gegen das oberösterreichische Antidiskriminierungsrecht handelt. Derzeit sind am Bezirksgericht Linz mehrere Verfahren in dieser Causa anhängig.
Der Klagsverband betont abschließend, dass die Ungleichbehandlung verschiedener Personengruppen beim Zugang zu gefördertem Wohnraum nicht nur rechtswidrig ist, sondern auch die Armutsgefährdung verstärkt, Integration behindert und die soziale Sicherheit gefährdet. (da)
Die Stellungnahme des Klagsverbands zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz können Sie hier herunterladen.