Mit dem neuen Sozialhilfe-Grundsatzgesetz werden die Mindestsicherung und die Sozialhilfe in Österreich vollkommen neu gestaltet. Der Klagsverband hat beim Gesetzesentwurf bereits darauf hingewiesen, dass Kürzungen und die Benachteilgung verschiedener Personengruppen vermehrt zu Armut und Ausgrenzung führen werden.
Um das Grundsatzgesetz auf Länder-Ebene umzusetzen, müssen alle neun Bundesländer zuerst Ausführungsgesetze erlassen. Dabei gibt es einen gewissen Spielraum, der es den Ländern erlaubt, EU-rechtswidrige und besonders benachteiligende Bestimmungen in Einklang mit dem EU-Recht und menschenrechtlichen Vorgaben zu gestalten.
Kein Begutachtungsverfahren
In Niederösterreich wurde am 23. Mai 2019 ein Initiativantrag für das Ausführungsgesetz eingebracht, über den am 6. Juni 2019 ohne Begutachtungsverfahren im Sozial-Ausschuss abgestimmt werden soll. Allerdings hätten die Bundesländer bis 2020 Zeit, ein entsprechendes Ausführungsgesetz zu erlassen.
Der Klagsverband empfiehlt dem niederösterreichischen Landtag deshalb, das Gesetz erst nach einem rechtskonformen Begutachtungsverfahren zu beschließen. (da)
NÖ: Kein Begutachtungsverfahren bei Sozialhilfe-Ausführungsgesetz
Länder haben bis 2020 Zeit für Ausführungsgesetze. Bei der Umsetzung können armutsfördernde Maßnahmen abgefedert werden.