44 Prozent der befragten Personen haben in einer aktuellen Studie angegeben, dass sie in den letzten drei Jahren mindestens einmal diskriminiert wurden.
Das geht aus einer Untersuchung von SORA hervor, die gestern von der Arbeiterkammer Wien präsentiert wurde. Für die Studie wurden 2.300 Personen zwischen 14 und 65 Jahren befragt. Neben den gesetzlich definierten Diskriminierungsgründen Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Behinderung und Alter wurde auch die „soziale Stellung“ der Studien-Teilnehmer_innen als Diskriminierungsmerkmal abgefragt. Hier fällt ganz besonders auf, dass Menschen mit einem niedrigen sozialen Status weit häufiger Gefahr laufen diskriminiert zu werden und dies auch so empfinden, als Menschen, die sich in der Mitte der Gesellschaft sehen.
Diskriminierungsschutz ausweiten
Für die Antidiskriminierungsarbeit sind die Zahlen zur Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung besonders interessant: Homosexuelle Personen haben laut Studie eine drei Mal so hohe Wahrscheinlichkeit Diskriminierung zu erleben als Heterosexuelle. Dazu muss man wissen, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in Österreich nur im Bereich der Arbeitswelt verboten ist. Außerhalb der Arbeitswelt, also zum Beispiel, wenn ein gleichgeschlechtliches Paar in einer Pension auf dem Land kein Zimmer bekommt oder aufgrund seiner Homosexualität belästigt wird, gibt es keinen Diskriminierungsschutz.
Um diese Lücke zu schließen fordert der Klagsverband seit mehr als zehn Jahren das sogenannte „Levelling-Up“, also die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes. Bisher war es nicht möglich, für diese Forderung eine politische Mehrheit zu finden.
Zugangshürden zu gefördertem Wohnbau beseitigen
Ein weiterer wichtiger Bereich, der in der Studie thematisiert wird, ist der Wohnungsmarkt. Hier bestehen große Zugangshürden für sozial Schwache, aber auch für Personen, die nicht die österreichische oder eine EU-Staatsbürgerschaft haben. Der Klagsverband hat schon mehrere erfolgreiche Verfahren gegen das Land Oberösterreich geführt, wo restriktive Gesetze ganze Personengruppen vom Zugang zu gefördertem Wohnbau ausschließen. Aber obwohl die Verfahren erfolgreich waren, hat das in Oberösterreich noch zu einer zusätzlichen Verschärfung geführt. Dort werden jetzt auch Deutschkenntnisse gefordert, um Wohnbeihilfe zu erhalten. (da)
Die Studie Diskriminierungserfahrungen in Österreich kann hier heruntergeladen werden.