Die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sind ein wichtiges gleichstellungspolitisches Thema. Solange Frauen für dieselbe Arbeit nicht denselben Lohn erhalten wie Männer, sind sie häufiger von Armut betroffen.
Das überparteiliche Netzwerk „Business and Professional Women“ berechnet seit zehn Jahren den Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern. „In diesen zehn Jahren ist der Equal Pay Day vom 14. April auf den 26. Februar gewandert – das ist eindeutig zu wenig. Wir können die Lohndiskriminierung von Frauen nicht einfach hinnehmen,“ formuliert es Christa Kirchmair, die Equal Pay Day-Beauftragte der Business and Professional Women Austria in einer Aussendung.
Basis für die Berechnung sind die 15,6 Prozent, die Frauen weniger verdienen als Männer, angerechnet auf ein Jahr.
UN-Frauenrechtskonvention: Lohndiskriminierung bekämpfen
Auch die UN-Frauenrechtskonvention verlangt die Gleichstellung von Frauen und Männern beim Einkommen und fordert in Artikel 11 d) „… das Recht auf gleiches Entgelt …“. Sybille Pirklbauer hat den Artikel 11 für den NGO-Schattenbericht bearbeitet. Sie schreibt: „Der Gender Pay Gap ist mit 22 % beim Stundenlohn einer der Höchsten in der EU. Zudem sind Frauen im Niedriglohnbereich mit 23,1 % deutlich überrepräsentiert (Männer 8,7 %, Statistik Austria). Damit erreichen viele Frauen kein existenzsicherndes Einkommen.“
Das UN-Frauenrechtskomitee hat das Thema Einkommensunterschiede in der Frageliste für die nächste Staatenprüfung Österreichs im Juli 2019 ebenfalls angesprochen. In Artikel 18 verlangt das Komitee von Österreich: „In Anbetracht des weiterhin bestehenden Gender Pay Gaps (…) führen Sie bitte aus, welche Schritte unternommen wurden, um die Lohndiskriminierung im Vertragsstaat zu bekämpfen…“.
Gender Pay Gap: zweimal jährlich
Es gibt weitere Möglichkeiten, den Gender Pay Gap zu berechnen. Im Herbst wird seit einigen Jahren ebenfalls auf die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern hingewiesen. Es wird jener Tag berechnet, an dem Vollzeit arbeitende Männer bereits das Jahreseinkommen von Vollzeit arbeitenden Frauen erreicht haben. 2018 war dieser Tag am 20. Oktober. Frauen müssten nach diesem Datum noch bis Jahresende arbeiten um denselben Lohn zu erhalten wie Männer.
„Für den Gender Pay Gap existieren verschiedene Berechnungsarten, klar ist, dass ein Teil der Lohnunterschiede nicht durch Faktoren wie Alter, Ausbildungsgrad oder Branche erklärbar ist – und somit auf geschlechtsspezifische Diskriminierung zurückzuführen. Innerhalb der EU zählt Österreich zu den Schlusslichtern“, folgert Christa Kirchmair. (da)