• Menü
  • Zur Navigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Navigation in der Fußzeile springen
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Kopfzeile

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Mobile Menu

Kontakt

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Hauptmenü

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Service

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen

Sprachauswahl

  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
  • Menü schließen
Aktuelle Seite: Startseite / News / 26. Februar 2019: Equal Pay Day

26. Februar 2019: Equal Pay Day

26. Februar 2019 // von Klagsverband

Die Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sind ein wichtiges gleichstellungspolitisches Thema. Solange Frauen für dieselbe Arbeit nicht denselben Lohn erhalten wie Männer, sind sie häufiger von Armut betroffen.
Das überparteiliche Netzwerk „Business and Professional Women“ berechnet seit zehn Jahren den Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern. „In diesen zehn Jahren ist der Equal Pay Day vom 14. April auf den 26. Februar gewandert – das ist eindeutig zu wenig. Wir können die Lohndiskriminierung von Frauen nicht einfach hinnehmen,“ formuliert es Christa Kirchmair, die Equal Pay Day-Beauftragte der Business and Professional Women Austria in einer Aussendung.
Basis für die Berechnung sind die 15,6 Prozent, die Frauen weniger verdienen als Männer, angerechnet auf ein Jahr.
UN-Frauenrechtskonvention: Lohndiskriminierung bekämpfen
Auch die UN-Frauenrechtskonvention verlangt die Gleichstellung von Frauen und Männern beim Einkommen und fordert in Artikel 11 d) „… das Recht auf gleiches Entgelt …“.  Sybille Pirklbauer hat den Artikel 11 für den NGO-Schattenbericht bearbeitet. Sie schreibt: „Der Gender Pay Gap ist mit 22 % beim Stundenlohn einer der Höchsten in der EU. Zudem sind Frauen im Niedriglohnbereich mit 23,1 % deutlich überrepräsentiert (Männer 8,7 %, Statistik Austria). Damit erreichen viele Frauen kein existenzsicherndes Einkommen.“
Das UN-Frauenrechtskomitee hat das Thema Einkommensunterschiede in der Frageliste für die nächste Staatenprüfung Österreichs im Juli 2019 ebenfalls angesprochen. In Artikel 18 verlangt das Komitee von Österreich:  „In Anbetracht des weiterhin bestehenden Gender Pay Gaps (…) führen Sie bitte aus, welche Schritte unternommen wurden, um die Lohndiskriminierung im Vertragsstaat zu bekämpfen…“.
Gender Pay Gap: zweimal jährlich
Es gibt weitere Möglichkeiten, den Gender Pay Gap zu berechnen. Im Herbst wird seit einigen Jahren ebenfalls auf die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern hingewiesen. Es wird jener Tag berechnet, an dem Vollzeit arbeitende Männer bereits das Jahreseinkommen von Vollzeit arbeitenden Frauen erreicht haben. 2018 war dieser Tag am 20. Oktober. Frauen müssten nach diesem Datum noch bis Jahresende arbeiten um denselben Lohn zu erhalten wie Männer.
„Für den Gender Pay Gap existieren verschiedene Berechnungsarten, klar ist, dass ein Teil der Lohnunterschiede nicht durch Faktoren wie Alter, Ausbildungsgrad oder Branche erklärbar ist – und somit auf geschlechtsspezifische Diskriminierung zurückzuführen. Innerhalb der EU zählt Österreich zu den Schlusslichtern“, folgert Christa Kirchmair. (da)
 
 

Vorheriger Beitrag: « Willkommen Beratungszentrum für Migrantinnen und Migranten!
Nächster Beitrag: #rechtehatsie on Tour: Alleinerziehende als Maßstab »

Haupt-Sidebar

News-Archiv

  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Footer

Folgen Sie uns

  • Facebook
  • Instagram
  • RSS
  • Twitter

Newsletter

Newsletter bestellen

Suche

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Fußzeile

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

Copyright © 2023 Klagsverband. Alle Rechte vorbehalten.