Die umfassende Staatenprüfung Österreichs bezüglich der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW ist abgeschlossen. Mit der gestrigen Anhörung und Befragung in Genf ist für die Delegationen der Republik und der Zivilgesellschaft die Arbeit vorerst beendet.
In den nächsten Wochen werden die Abschließenden Bemerkungen (Concluding Oberservations) des UN-Frauenrechts-Auschusses erwartet. Darin begründet der Ausschuss, ob er die Maßnahmen, die Österreich zur Umsetzung der CEDAW bisher ergriffen hat, für ausreichend hält und spricht Empfehlungen aus, wo zukünftige Schwerpunkte gesetzt werden könnten. Die Abschließenden bemerkungen stellen also eine Checkliste dar, die von der Republik Österreich abzuarbeiten ist. Dazu hat sich Österreich bereits 1979 verpflichtet.
Schwerpunkte der gestrigen Befragung waren – wenig überraschend- zum Beispiel:
- Gewaltschutz inklusive Schutz vor sexueller Gewalt
- Recht auf Arbeit, insbesondere der in Österreich besonders weit klaffende Gender Pay Gap
- die Situation von Migrantinnen, Flüchtlingen und Frauen mit Behinderung
- Armutsbekämpfung
- Staatsbürgerschaft und politische Partizipation
- Bildung
Der Klagsverband wird sowohl die englische Originalversion, als auch eine deutsche Übersetzung auf seiner Website veröffentlichen und die Abschließenden Bemerkungen ausgiebig besprechen.
Die Unterlagen der Republik Österreich und der Zivilgesellschaft können Sie (in englischer Sprache) hier herunterladen.
Den Zivilgesellschaftsbericht, der von einer Vielzahl engagierter Expertinnen ehrenamtlich erstellt und vom Klagsverband koordiniert wurde, ist natürlich auch in deutscher Sprache verfügbar.
Der Klagsverband möchte sich nochmals bei den Autorinnen, unserem Vorstandsmitglied Johanna Schlintl, die die Staatenprüfung in Genf begleitet hat, und und allen anderen Frauen, die an diesem Projekt mitgewirkt haben für das Engagement danken. Ohne dieses großzügige Zurverfügungstellen von Expertise, Einsatz und Zeit wäre der Beitrag der Zivilgesellschaft nicht möglich gewesen.