Der Klagsverband nimmt die Novelle des Verwaltungsstrafgesetzes zum Anlass, um mit einer Stellungnahme auf eine gravierende Lücke hinzuweisen:
Cyber Hate
Bereits 2017 hat das Bundeskanzleramt vorgeschlagen, Cyber Hate als Verwaltungsstraftatbestand einzuführen. Aufgrund des Wahlkampfes zur Nationalrats-Wahl, der kurz darauf einsetzte, wurde der Vorschlag aber nicht umgesetzt. Dieser Reformschritt wäre allerdings notwendig, um verwaltungsstrafrechtlich gegen Cyber Hate vorzugehen.
Die langjährige Forderung des Klagsverbands entspricht auch internationalen Initiativen, die mehr gesetzliche Handhabe in diesem Bereich fordern.
Zum Weiterlesen: Beispiel einer französischen Gesetzesinitiative (Text auf Englisch) und ein Standard-Artikel zu einer Studie aus Deutschland.
Ausweitung des Diskriminierungsschutzes
Der Klagsverband empfiehlt in seiner Stellungnahme weiters, die Begriffe für das Diskriminierungsverbot an das Gleichbehandlungsgesetz (GLBG) anzupassen, wo nicht von „Rasse“ oder „Hautfarbe“, sondern von ethnischer Zugehörigkeit gesprochen wird. Weiters regt der Klagsverband einmal mehr an, das Diskriminierungsverbot auszuweiten: Geschlecht und sexuelle Orientierung sind bislang nicht geschützt, der Schutzbereich „Religion und Weltanschauung“ würde mehr umfassen als die veraltete Formulierung „religiöses Bekenntnis“. (da)
Hier können Sie die Stellungnahme des Klagsverbands zur Novelle des Verwaltungsstrafgesetzes herunterladen.