Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Frauen (CEDAW-Ausschuss) hat auf Grundlage des Staatenberichts der Bundesregierung, des vom Klagsverband koordinierten Zivilgesellschaftsberichts und anderer Schattenberichte von NGOs die Einhaltung der Frauenrechte in Österreich überprüft. Diese sind im Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, abgekürzt „Frauenrechtskonvention“ oder CEDAW, festgehalten. Österreich hat die CEDAW 1982 ratifiziert.
Zentrale Empfehlungen
Besonders empfiehlt der CEDAW-Ausschuss
- die Vereinheitlichung des Diskriminierungsschutzes (Punkt 11)
- den Gewaltschutz weiter auszubauen (Punkte 23)
- die Bekämpfung des Frauenhandels und der Ausbeutung in der Prostitution zu intensivieren (Punkt 25)
- die Repräsentation von Frauen im politischen und öffentlichen Leben voranzutreiben (Punkt 27)
- Barrieren beim Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft für Frauen und uneheliche Kinder zu beseitigen (Punkt 29)
- das Kopftuchverbot im Schulunterrichtsgesetz auf allfällige Beeinträchtigungen beim Zugang zu Bildung zu evaluieren (Punkt 31 a)
- den Zugang von Mädchen zu MINT-Fächern zu fördern und geschlechtergerechte Unterrichtsmaterialien auf sicherzustellen (Punkt 31b und c)
- Inklusion im Schulsystem sicherzustellen (Punkt 31 f)
- das Prinzip gleicher Entlohnung für gleichwertige Arbeit effektiv durchzusetzen (Punkt 33a)
- sicherzustellen, dass „Gewissensklauseln“ für Ärzt_innen das Recht auf Schwangerschaftsabbruch nicht beeinträchtigen (Punkt 35c)
- umfassende und altersentsprechende Sexualpädagogik unter Berücksichtigung verschiedener Geschlechtsidentitäten und sexueller Orientierung sicherzustellen (Punkt 35 d)
- die Stärkung der Rechte von Migrantinnen und weiblichen Flüchtlingen
- Frauen und Mädchen mit Behinderungen den Zugang zum offenen Arbeitsmarkt mit voller Sozialversicherung zu ermöglichen (Punkte 41a und 33f)
- ein verschuldensunabhängiges Scheidungsrecht einzuführen (Punkt 45a)
Welche Auswirkungen haben die Handlungsempfehlungen?
Die Handlungsempfehlungen geben der Republik Österreich die Rückmeldung, welche der 1982 eingegangenen Verpflichtungen noch nicht erfüllt sind und noch mehr Anstrengungen erfordern.
Johanna Schlintl, die als Vorstandsmitglied des Klagsverbands bei der Staatenprüfung in Genf aktiv beteiligt war: „Die Empfehlungen sind eindeutig: Frauenrechte müssen 37 Jahre nach Ratifizierung der CEDAW endlich in allen Politikbereichen umgesetzt werden – insbesondere auch mit Blick auf besonders vulnerable Gruppen wie weibliche Flüchtlinge, Asylwerberinnen und Migrantinnen. Und nicht zuletzt braucht es dringend ausreichendes Budget für staatliche Maßnahmen und NGOs.“
Wie geht es weiter?
In den nächsten Wochen wird der Klagsverband die einzelnen Empfehlungen im Detail analysieren und erforderliche Maßnahmen zur Behebung von Defiziten vorschlagen – besonders zur Unterstützung der nächsten Bundesregierung.
Die Dokumente zum Herunterladen:
- der Zivilgesellschaftsbericht (pdf)
- die vorläufigen Abschließenden Bemerkungen in deutscher Sprache (Word und pdf) und in der englischen Originalversion (Word)
- die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW in deutscher Sprache