Die Gleichbehandlungsrichtlinie (KOM (2008)426 endgültig) konnte bislang nicht verabschiedet werden, weil keine Einstimmigkeit des Europäischen Rates und des EU-Parlaments erreicht wurde.
Die Richtlinie (im vollen Wortlaut „Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung“) sieht vor, den Diskriminierungsschutz außerhalb der Arbeitswelt auf alle Diskriminierungsgründe auszuweiten. Damit wäre eine langjährige Forderung des Klagsverbandes erfüllt.
Erfolglose Verhandlungen seit 2008
Bemühungen, die Richtlinie einstimmig zu verabschieden, gibt es bereits seit 2008. Zahlreiche Staaten sprechen sich jedoch dagegen aus und verweisen häufig auf ihre nationalen Antidiskriminierungsgesetze,die sie als ausreichend betrachten.
Die finnische Ratspräsidentschaft wird heute Fragen an die zuständigen Minister_innen vorlegen, was die Europäische Union angesichts des Stillstands in den Verhandlungen unternehmen soll, um die Wirksamkeit der Antidiskriminierungsmaßnahmen zu steigern.
Die Fragen
Frage 1: Wie erklären Sie sich, dass Diskriminierungen –ungeachtet der geltenden Rechtsvorschriften und des starken politischen Engagements der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten für ihre Bekämpfung –in den europäischen Gesellschaften immer noch ein großes Problem sind?
Frage 2: Was gedenkt Ihre Regierung zu tun, um Diskriminierungen stärker zu bekämpfen?
Frage 3: Was sollten insbesondere die Europäische Union und die nächste Europäische Kommission angesichts des Stillstands in den Verhandlungen über die vorgeschlagene Gleichbehandlungsrichtlinie tun, um hier eine Lösung herbeizuführen, mit der es gelingt, die Wirksamkeit der Antidiskriminierungsmaßnahmen zu steigern und die Lücken in den Antidiskriminierungsvorschriften zu schließen? (da)