Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen. Aktuell wurde eine kritische Betrachtung zum Gender Budgeting in Österreich veröffentlicht.
Österreich gehört zu 12 von 34 OECD-Staaten, die dieses Instrument eingeführt haben. Der Gender Pay Gap hat sich hierzulande zwar in den vergangenen Jahren verringert, liegt aber unabhängig vom Berechnungsmodell nach wie vor über dem europäischen Durchschnitt. Besonders gravierend sind die Auswirkungen auf Frauenpensionen und damit verbunden auf Altersarmut von Frauen.
Das UN-Frauenrechtskomitee hat in den jüngsten Abschließenden Bemerkungen (Concluding Observations) in Empfehlung 33 hingewiesen, dass die Republik Österreich das Prinzip der gleichen Entlohnung bei gleicher Arbeit effektiv durchsetzen muss. Zu den empfohlenen Maßnahmen gehören u.a.
- die Anwendung geschlechtsspezifischer Jobklassifizierungen und Bewertungsmethoden
- die Unterbeschäftigung von Frauen in Vollzeitjobs zu bekämpfen
- Mädchen zu ermutigen, nicht geschlechtsstereotype Berufe zu wählen
- die Einkommensberichte bereits ab einer Mitarbeiter_innen-Zahl von 50 statt wie jetzt ab 150 Mitarbeiter_innen durchzuführen
- Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen.
Aber auch auf besonders vulnerable Gruppen geht das Komitee in den Empfehlungen ein:
- Empfehlung 33f fordert Löhne und eine eigenständige Sozialversicherung für Frauen, die in geschützten Werkstätten arbeiten.
- In Empfehlung 33g wird betont, dass für besonders benachteiligte Gruppen wie Frauen mit Behinderungen, Roma und andere ethnische Minderheiten, Migrant_innen, weibliche Flüchtliche und Asylwerber_innen gezielte Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. (da)