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Aktuelle Seite: Start / News / Int. Tag der Menschenrechte: menschenrechtliche Verpflichtungen zum Schutz vor Diskriminierung

Int. Tag der Menschenrechte: menschenrechtliche Verpflichtungen zum Schutz vor Diskriminierung

10. Dezember 2019 von Klagsverband

Liebe Regierung, auch #daskönntihrbesser!

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte appelliert der Klagsverband heute einmal mehr an die türkisen und grünen Teams, menschenrechtliche Verpflichtungen bei den Regierungsverhandlungen zu berücksichtigen.
#daskönntihrbesser ist der Titel einer Social Media-Kampagne des Klagsverbands, die exemplarisch aufzeigt, wie eine türkis-grüne Regierung Maßstäbe im Diskriminierungsschutz setzen könnte. Maßgeblich für die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Republik sind internationale Konventionen. Mit der Ratifizierung dieser völkerrechtlichen Verträge hat sich Österreich verpflichtet, die Bestimmungen umzusetzen.
UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
Beim Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen ist die Liste der internationalen Empfehlungen lang, Österreich ist noch weit davon entfernt, eine inklusive Gesellschaft zu sein, wie es in der Konvention gefordert wird. Österreich wird voraussichtlich 2020 das nächste Mal auf die Einhaltung der UN-BRK geprüft. Eine Liste mit den wichtigsten Themen für die Prüfung (List of issues) wurde bereits veröffentlicht.
Aber auch auf regionaler Ebene gibt es viel zu tun: Heute hat der Klagsverband seine Stellungnahme zum Erlass des Veranstaltungsgesetzes der Stadt Wien abgegeben und zahlreiche Verbesserungsvorschläge vorgebracht, um Veranstaltungen in Wien umfassend barrierefrei zu gestalten. Die Stadt ist auch hier aufgerufen, sich an die Vorgaben der UN-BRK zu halten.
UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW)

Zur UN-Frauenrechtskonvention gibt es aktuelle Abschließende Bemerkungen, also Handlungsempfehlungen an die Republik Österreich, aus dem Jahr 2019. Auch diese Liste ist umfangreich und beinhaltet mehr als 40 Punkte. Im Bereich Antidiskriminierung wird zum wiederholten Mal die Vereinheitlichung des Diskriminierungsschutzes, das sogenannte Levelling-up verlangt. Diese Verbesserung würde bedeuten, dass auch außerhalb der Arbeitswelt alle gleichermaßen vor Diskriminierung geschützt sind, und es verboten ist, Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Religon oder ihres Alters zu benachteiligen.
Anti-Rassismuskonvention (CERD)
Was die Konvention zum Schutz vor Rassismus angeht, gibt es auch hier zahlreiche Forderungen an die Republik Österreich. Aus aktuellen Anlass sei auf die Deutschklassen hingewiesen, die nachweislich zur Ausgrenzung von Kindern mit Migrationshintergrund beitragen. So wie insgesamt betont werden muss, dass ein nicht inklusives Schulsystem alle bestehenden Benachteiligungen noch verstärkt.
Diskriminierung aufgrund der Herkunft ist auch auf Länderebene ein Thema, aktuell z.B. in Oberösterreich, wo Personen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft Deutschkenntnisse nachweisen müssen, um Anspruch auf die Wohnbeihilfe des Landes zu haben. Der Klagsverband hat in dieser Angelegenheit erfolgreich geklagt, weitere Verfahren in Oberösterreich sind anhängig.
Auch die Verknüpfung des Anspruchs auf Mindestsicherung mit Deutschkenntnissen ist eine klar menschenrechtswidrige Vorgangsweise. (da)
 

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BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

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BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
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