Die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots ist ein Kernelement des Menschenrechtsschutzes. Da viele Nichtregierungsorganisationen wenig über das Antidiskriminierungsrecht wissen und oft keine Erfahrung besitzen, wie es sinnvoll in ihre Arbeit integriert werden kann, informiert das Projekt über den rechtlichen Rahmen und die Durchsetzung.
Dabei werden alle sieben Diskriminierungsgründe und die Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene dargestellt. Im Rahmen des Projekts gibt Beratungs-, Qualifizierungs- und Informationsangebote. Diese sollen eine längerfristige Änderung des Selbstverständnisses der Zivilgesellschaft zu mehr Gleichstellungs und Chancengleichheit bewirken.
Das Projekt wird durch das deutsche Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanziert.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das über lange Expertise im Diskriminierungsschutz verfügt und unter anderem deutscher focal point für Berichterstattung an die Europäische Grundrechteagentur (FRA) ist.