In der Stellungnahme der Bundesregierung aus dem Erkenntnis des VfGH vom 16.3.2006 Aktenzahl G 85,86/05-9 hat Sektionsleiter Univ. Prof. Mag. Dr. Georg Lienbacher argumentiert, dass hörbehinderte Menschen keine Untertitel benötigen würden, weil der visuelle Anteil des Fernsehens ihnen die Aufnahme von 100 % der gesendeten Informationen erlaube. Der Österreichische Gehörlosenbund hat diesen Fall zum Anlass genommen, entsprechend zu reagieren und kann der Feststellung nicht zustimmen, weil sie behindertendiskriminierend ist und der Realität aus der Sicht der betroffenen Personen nicht entspricht.
Der Österreichische Gehörlosenbund hat daher eine schriftliche Klarstellung des Bundeskanzleramtes zu folgenden Fragen verlangt:
- Benötigen hörbehinderte Menschen in Österreich 100 % Untertitel, um Fernsehsendungen (im ORF, die Frage kann sich auch auf österreichweite Privatsender wie ATV+, Puls4, usw. beziehen) barrierefrei verstehen zu können?
- Haben hörbehinderte Menschen einen rechtlichen Anspruch auf 100 % Untertitel?
Der ÖGLB hat diese Fragen im Sommer 2008 ingesamt viermal an das Bundeskanzleramt gesandt, unter anderem auch an Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Medienministerin Heidrun Silhavy. Bis jetzt hat das Bundeskanzleramt nicht reagiert.
Dieses Stillschweigen lässt alle möglichen Interpretationen offen: Es stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung unter Gusenbauer den behindertendiskriminierenden Inhalt des Schriftstückes verteidigt, welches Sektionsleiter Lienbacher im Auftrag der vorigen Bundesregierung geschrieben hat.
Das Bundeskanzleramt könnte sich aber auch zu einem Eingeständnis, dass es einen Fehler gemacht hat und zu einer Entschuldigung durchringen, um den Eindruck einer dramatischen Diskriminierung gehörloser und hörbehinderter Menschen durch die Bundesregierung zu eliminieren und diesen Menschen das Gefühl zu geben, dass sie mit ihren Anliegen ernst genommen werden. Es ist zu hoffen, dass eine Diskussion über diese berechtigten Sachfragen in Gang kommt.