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Aktuelle Seite: Start / News / Die UN-Frauenrechtskonvention als Motor für gleichstellungspolitische Maßnahmen 

Die UN-Frauenrechtskonvention als Motor für gleichstellungspolitische Maßnahmen 

5. März 2020 von Klagsverband

Bei einer Fachtagung im Parlament werden Forderungen an die Politik und Perspektiven für die Zivilgesellschaft aufgezeigt. 
 

Frauenrechte_Logo
Anlässlich des Int. Frauentages 2020 am 8. März lädt der Klagsverband heute gemeinsam mit der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures zur Fachtagung #rechtehatsie. Die UN-Frauenrechtskonvention als Motor für gleichstellungspolitische Maßnahmen ins Parlament in der Hofburg ein. 
Bei dieser prominent besetzten Veranstaltung werden Expert_innen mit Vorträgen und Workshops aufzeigen, welches Potential die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) für Geschlechtergleichstellung hat. 
Für die Zweite Präsidentin des Nationalrats Doris Bures bietet der bevorstehende Internationale Frauentag die perfekte Gelegenheit diese frauenpolitische Standortbestimmung vorzunehmen: „Auch 40 Jahre nach der Unterzeichnung der Frauenrechtskonvention sind wir noch lange nicht am Ziel unseres Weges angelangt. Es gibt auf rechtlicher und gleichermaßen faktischer Ebene nach wie vor dringenden Handlungsbedarf bei der Gleichstellung und der Gleichberechtigung von Frauen in unserer Gesellschaft.“ 
Mit der Ratifizierung der CEDAW hat sich Österreich bereits 1982 verpflichtet, alle 16 Artikel der Konvention vollinhaltlich umzusetzen. Die UNO überprüft den Stand der Umsetzung in den einzelnen Ländern regelmäßig. Nach der jüngsten Prüfung im Juli 2019 hat das UN-Frauenrechtskomitee rund 40 Handlungsempfehlungen, die „Abschließenden Bemerkungen“ an die Republik Österreich veröffentlicht.  
„Die Abschließenden Bemerkungen verpflichten Österreich, dringende Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen auf den Weg zu bringen“, erklärt Daniela Almer vom Klagsverband und zeigt sich erfreut, dass Universitätsprofessorin Silvia Ulrich von der Johannes-Kepler-Universität Linz die Key-note bei der Tagung halten wird.   
Mit der Veranstaltung wolle der Klagsverband aber auch das große Potential aufzeigen, das die Abschließenden Bemerkungen als Lobbying-Instrument für die Zivilgesellschaft haben. „Nicht zuletzt wollen wir motivieren, mit diesen Handlungsempfehlungen zu arbeiten, denn es gibt keine aktuelle gleichstellungspolitische Forderung, die sich nicht in den Abschließenden Bemerkungen findet“, so Almer, die gemeinsam mit Andrea Ludwig den NGO-Schattenbericht zur UN-Frauenrechtskonvention koordiniert hat.  
Schutz vor Gewalt 
Deshalb werde sich ein Workshop bei der Veranstaltung aus aktuellem Anlass mit dem Schutz von Frauen vor Gewalt beschäftigen (Abschließende Bemerkung 23a-e) und zwar mit besonderem Augenmerk auf Frauen mit Lernschwierigkeiten. Lisa Udl, Geschäftsführerin von Ninlil, wird den Input zu diesem Thema geben.  
„Frauen mit Behinderungen haben das Recht auf ein gewaltfreies Leben. Erwachsenenbildung nach Empowerment-Grundsätzen bietet die Chance, dieses Recht als grundsätzliches Wissen zu vermitteln und bildet damit einen zentralen Grundbaustein der Gewaltprävention“, so Udl.
Politische Repräsentation von Frauen 
Über gesetzliche Verpflichtungen, um die Mindestrepräsentation von Frauen im Nationalrat und in den Landtagen sicherzustellen, verlangt das UN-Frauenrechtskomitee in der Abschließenden Bemerkung 27b bereits nach zwei Jahren einen Bericht von Österreich. Die Politologin Gabriele Michalitsch wird in ihrem Input der Frage nachgehen, wie Quoten in diesem Zusammenhang zu bewerten sind. 
Gabriele Michalitsch: „Um Teilhabe von Frauen am politischen und öffentlichen Leben zu stärken, fordert CEDAW Quoten in politischen Entscheidungspositionen. Zweifellos stellt politische Repräsentation von Frauen einen wesentlichen Aspekt von Geschlechtergleichstellung dar, doch geht gleiche politische Teilhabe der Geschlechter weit darüber hinaus.“ 
Erfahrungen aus der Praxis 
Johanna Schlintl, Klagsverbands-Vorstandsmitglied, war im Juli 2019 als NGO-Vertreterin bei der Staatenprüfung Österreichs in Genf vor Ort und konnte dort besonders dringliche frauenpolitische Anliegen noch einmal unterstreichen. Sie wird in ihrem Input aufzeigen, welche Möglichkeiten der Zivilgesellschaft im Rahmen der Staatenprüfung zur Verfügung stehen. 
Der Klagsverband bedankt sich bei der Zweiten Präsidentin des Nationalrats Doris Bures für die Zusammenarbeit bei der Fachtagung und bei der Stadt Wien MA 7 und MA 57 für die finanzielle Unterstützung. (da)
 

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