Die Internationale Arbeitsorganisation der UNO (ILO – International Labour Organization) beschloss im Juni 2019 eine Konvention, die sich in einem sehr umfassenden Sinn dem Kampf gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz verschrieben hat.
In der Konvention C190 wird Gewalt und Belästigung sehr weit verstanden und soll auch nicht nur am Arbeitsplatz selbst verboten und verhindert werden, sondern auch im weiteren Umfeld, also beispielsweise auf Arbeitswegen, Dienstreisen oder in der Kommunikation mit Kund_innen.
Erstmals ist mit dieser ILO-Konvention zudem ein Rechtsdokument verabschiedet worden, das die Staaten dazu anhält, sich mit den Auswirkungen von häuslicher Gewalt auf die Arbeitswelt auseinanderzusetzen. Von Arbeitgeber_innen wird gefordert, dass sie, wo möglich, auch geeignete Unterstützung für Betroffene bieten. Generell gibt es weitreichende Vorgaben an die Staaten, Präventionsmaßnahmen zu ergreifen und Unterstützungsmechanismen für Betroffene einzurichten oder zu verbessern.
Geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung wird im Übereinkommen speziell hervorgehoben – immerhin erleben laut einer Studie des internationalen Gewerkschaftsbundes 40 bis 50 Prozent aller Frauen weltweit Belästigung bei der Arbeit.
Mit der Ratifikation der ILO-Konvention 190 wäre Österreich verpflichtet, eine umfassende Strategie zur Bekämpfung und zur Verhinderung von Gewalt in der Arbeitswelt zu erarbeiten. (th)
ILO-Konvention für eine gewaltfreie Arbeitswelt
Erstmals verankert ein internationales Übereinkommen ein weltweites Recht auf eine Arbeitswelt frei von Gewalt und Belästigung.