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Aktuelle Seite: Start / News / Trotz erfolgreicher Verfahren: Benachteiligung von Drittstaatsangehörigen in Oberösterreich bleibt aufrecht

Trotz erfolgreicher Verfahren: Benachteiligung von Drittstaatsangehörigen in Oberösterreich bleibt aufrecht

17. Dezember 2018 von Klagsverband

Seit 2018 müssen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden, um Wohnbeihilfe zu erhalten.

Wie die Tageszeitung Der Standard in ihrer Wochenendausgabe berichtete, hat eine türkische Staatsbürgerin zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren mit Unterstützung des Klagsverbands das Land Oberösterreich erfolgreich geklagt. Der Alleinerzieherin aus dem Bezirk Freistadt wurde die Wohnbeihilfe nicht gewährt. Begründung des Landes: Sie könne den erforderlichen Nachweis von Erwerbszeiten nicht erbringen.
Für den Klagsverband ein klarer Fall von Diskriminierung, denn nur Drittstaatsangehörige müssen diesen Nachweis erbringen. Bereits im März 2017 hatte das Landesgericht Linz als Berufungsgericht der Klägerin recht gegeben.
Trotz des eindeutigen Urteils wurde der Antrag der türkischen Staatsbürgerin auf Wohnbeihilfe erneut abgewiesen. Der Klagsverband reichte daraufhin eine weitere Klage ein. Wieder ist das Verfahren durch zwei Instanzen gegangen und wieder wurde der Klage stattgegeben.
Sozialleistungen für die Schwächsten der Gesellschaft
„Es handelt sich hier um eine klare Diskriminierung von Drittstaatsangehörigen“, erklärt Andrea Ludwig vom Klagsverband, die das Verfahren für die Alleinerzieherin geführt hat. Nicht nur die Staatsbürgerschaft sei in diesem Verfahren relevant, sondern auch das Geschlecht der Klägerin. Diese konnte die Erwerbszeiten nicht nachweisen, weil sie durch ihre Karenz unterbrochen waren. „Sozialleistungen sollten jene Personen erhalten, die sie dringend brauchen“, so Ludwig. Die Klägerin musste allein 2017 auf 2.100 Euro Wohnbeihilfe verzichten.
Das stellt auch das aktuelle Urteil des Landesgerichts Linz klar: Es gehe nicht darum, „Geld nur jenen zu geben, die eingezahlt haben“, Personen ohne Erwerbseinkommen hätten ebenfalls einen Anspruch auf diese Landesleistung.
Verschärfung der Voraussetzungen seit 2018
Trotz der erfolgreichen Verfahren hat sich die Situation von Personen aus Drittstaaten aber nicht verbessert, sondern noch verschärft: Seit 2018 müssen auch Deutschkenntnisse nachgewiesen werden, um einen Anspruch auf Wohnbeihilfe zu haben.
Diese Verschärfung der Voraussetzungen führt noch mehr dazu, dass die Schwächsten der Gesellschaft benachteiligt werden. Von dieser Regelung sind auch viele Männer betroffen, die damit ebenfalls keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe haben.
migrare: Anfragen häufen sich
Bei migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ, das die Klägerin beraten hat, häufen sich deshalb die Anfragen, erklärt Magdalena Danner. „Der formelle Nachweis von Deutschkenntnissen ist für viele eine große Hürde. Insbesondere für jene Menschen, die seit Jahrzehnten in Oberösterreich leben, hier gearbeitet haben und nun alt und/oder krank sind“, so Danner.
Erfolgreiche Klagen wegen diskriminierender Landesleistungen
Der Klagsverband hat in der Vergangenheit bereits mehrmals erfolgreich geklagt, weil Drittstaatsangehörige von Landesleistungen ausgeschlossen wurden:
2012 hat ein Gericht in Niederösterreich entschieden, dass Drittstaatsangehörige nicht von der NÖ Pendlerhilfe ausgeschlossen werden dürfen und 2014 hat der Klagsverband für einen in Tirol wohnhaften Kroaten erfolgreich die Tiroler Schulstarthilfe eingeklagt.
Beide Landesleistungen wurden daraufhin überprüft und die Vergabekriterien diskriminierungsfrei gestaltet. Heute ist nur mehr der Wohnsitz maßgeblich, um Anspruch auf die NÖ Pendlerhilfe oder die Tiroler Schulstarthilfe zu haben. Die Staatsbürgerschaft spielt keine Rolle mehr. (da)

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