In seiner Sitzung vom 13. Dezember 2018 hat der deutsche Bundestag die Anerkennung des sogenannten „dritten Geschlechts“ beschlossen. In Zukunft kann in Deutschland im Geburtenregister neben den Optionen „weiblich“ oder „männlich“ auch „divers“ eingetragen werden. Intergeschlechtliche Personen sind somit nicht mehr gezwungen, sich für die Eintragung auf „weiblich“ oder „männlich“ als Geschlecht festzulegen.
Umsetzung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Der deutsche Bundestag setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Vorjahr um. Bisher war es für intergeschlechtliche Personen lediglich möglich, den Geschlechtseintrag im Geburtenregister offen zu lassen.
Kritik von Interessensvertretungen
Der Eintrag „divers“ ist an ein ärztliches Attest gebunden. Nur in Ausnahmefällen genügt eine eidesstattliche Erklärung der Betroffenen. Dieser Umstand wird von Interessensvertretungen kritisiert, weil damit nur die körperliche Sichtweise berücksichtigt werde. Die psychische und persönliche Wahrnehmung von intergeschlechtlichen Personen hingegen würde fehlen. (da)
Deutschland: weiblich, männlich, divers
Der Bundestag hat die Anerkennung des „dritten Geschlechts“ beschlossen.