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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / ECRI-Bericht Schweiz

ECRI-Bericht Schweiz

21. März 2020 // von Klagsverband

Im aktuellen Bericht der Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) des Europarates wird die Schweiz aufgefordert, die Finanzierung und Personalausstattung von Beratungszentren für Opfer von Rassismus zu erhöhen, Diskriminierung wirksamerzu bekämpfen und die Integration zu fördern.

ECRI stellt fest, dass es seit ihrem letzten Bericht im Jahr 2014 zahlreiche Verbesserungen gegeben hat: Opfer von Rassismus haben in allen Kantonen Zugang zu Rechtsberatung und Hilfsangeboten, die Integrationsagenda sieht eine frühzeitigere und intensivere Integration von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Ausländer_innen vor, Asylsuchendedürfen nach drei Monaten einer Beschäftigung nachgehen, der Status gut integrierter Migrant_innen ohne gültige Aufenthaltspapiere, die im Kanton Genf leben, wird legalisiert, ein dreijähriges Pilotprojekt, das 2016 in Bern gestartet wurde, ermöglicht Kindern von fahrenden Familien einen besseren Zugang zu Bildung.

In diesen Bereichen sieht ECRI Anlass zur Sorge: 

Es gibt nach wie vor kein allgemeines Antidiskriminierungsgesetz und keine staatliche Unterstützung von LGBTI-Opfern.

Der Bericht stellt des Weiteren einen starken Anstieg intoleranter Äußerungen gegen Muslim_innen fest, insbesondere in den Medien. Es gibt nicht genügend Stellplätze für fahrende Jenische und Sinti/Manouches und fahrende Roma, die keine Schweizer Staatsbürger_innen sind, werden immer stärker ausgegrenzt.

Schließlich ist institutioneller und struktureller Rassismus bei der Polizei weiterhin ein Problem. Er manifestiert sich in Ethnic Profiling und Identitätsfeststellungen, die sich vor allem gegen Fahrende und Personen mit dunkler Hautfarbe richten.

Der Bericht enthält daher 15 Empfehlungen an die Schweizer Behörden. Nach Ablauf von zwei Jahren wird ECRI die Umsetzung von zwei dieser Empfehlungen prüfen, die als prioritär ausgewiesen wurden:

  • Das Beratungsnetzwerk für Rassismusopfer sollte durch weitere finanzielle und personelle Mittel verstärkt werden.
  • Personen, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden können, sollten spätestens nach sechs Jahren einen regulären Aufenthaltstitel erhalten.

 Weitere ECRI-Empfehlungen:

  • Einrichtung einer unabhängigen Gleichstellungsstelle mit ausreichend Personal.
  • Ausreichend Stellplätze schaffen, um den Bedarf fahrender Jenischer, Sinti/Manouches und Roma in Rücksprache mit den betroffenen Gemeinden zu decken.
  • Schulung der Polizei zum Thema Ethnic Profiling und Einrichtung einer von der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden unabhängigen Stelle, die zur Aufgabe hat, mutmaßliche Fälle von rassistischer Diskriminierung und rassistisch motivierten Fehlverhaltens der Polizei zu untersuchen.
  • Schutz des Rechts von intersexuellen Kindern auf körperliche Unversehrtheit und körperliche Selbstbestimmung und Verbot medizinisch unnötiger Operationen und anderer Behandlungen zur „Normalisierung“ des Geschlechts, bis das Kind in der Lage ist, an der Entscheidung mitzuwirken.

Der Bericht wurde nach dem Besuch der ECRI in der Schweiz ECRI in der Schweiz Anfang 2019 verfasst und berücksichtigt Entwicklungen bis zum 19. Juni 2019.

Über ECRI

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ist eine einzigartige Stelle zur Überwachung von Menschenrechten, die sich insbesondere mit Rassismus, Diskriminierung (aufgrund von nationaler oder ethnischer Abstammung, Hautfarbe, Staatsbürgerschaft, Religion, Sprache, sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität), Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Intoleranz befasst. Sie verfasst Berichte und gibt den Mitgliedsstaaten Empfehlungen. (Quelle: ECRI)

Der jüngste ECRI-Bericht für die Schweiz kann hier auf Deutsch heruntergeladen werden.

Foto: Gerd Eichmann 4.0 International (CC BY 4.0)

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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