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Aktuelle Seite: Start / News / Gestalten in einer nicht-barrierefreien Welt

Gestalten in einer nicht-barrierefreien Welt

29. März 2020 von Klagsverband

Überlegungen des Klagsverbands zu Barrierefreiheit bei Veranstaltungen.

Barrierefreiheit ist eines der wichtigsten Themen bei allem, was der Klagsverband macht: bei Anfragen, Beratungen, Gerichtsverfahren, Schulungen, Publikationen und Interviews. Auch bei unseren Veranstaltungen legen wir großen Wert darauf, dass möglichst alle Menschen teilnehmen können. Im Lauf der Jahre haben wir dabei viele Erfahrungen in einer nicht barrierefreien Welt gemacht und wir haben viel gelernt.

Bei der Fachtagung „#rechtehtatsie Die UN-Frauenrechtskonvention als Motor für gleichstellungspolitische Maßnahmen“ am 5. März 2020 ist es uns nicht gelungen, einen akzeptablen Standard an Barrierefreiheit zu erreichen.

In diesem Text geht es nicht um eine Entschuldigung bei Teilnehmenden, die nicht spontan einen anderen Workshop aussuchen konnten oder bei den Workshop-Leiter_innen, die unter Bedingungen arbeiten mussten, unter denen sie sonst Workshop-Anfragen ablehnen. Diese Entschuldigung haben wir bereits gegenüber allen Betroffenen ausgedrückt. 

In diesem Text soll es um zwei Fragen gehen: Wie können wir in Zukunft mit der Situation umgehen, dass wir in einer Welt voller Barrieren agieren? Welche Standards an Barrierefreiheit können wir unseren Mitgliedsvereinen, Klient_innen und Kooperationspartner_innen garantieren?

Barrierefreiheit als Menschenrecht

Als menschenrechtliche Grundlage beziehen wir uns auf die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Gemäß Artikel 9 der UN-BRK ist Barrierefreiheit ein Menschenrecht in einem umfassenden Sinn. Menschenrechte sind unteilbar und universell. Deshalb muss Barrierefreiheit immer selbstverständlich sein, nicht nur bei Veranstaltungen für Menschen mit Behinderungen.

Die Welt, in der wir leben und arbeiten, sieht aber anders aus: Barrieren sind überall. In Gebäuden, in der Kommunikation, im Verkehr. Sie verhindern Selbstbestimmung und Partizipation. 

Wenn wir Veranstaltungen mit externen Kooperationspartner_innen durchführen, kann es passieren, dass unser Anspruch an Barrierefreiheit auf die Probe gestellt wird. Zu den grundlegenden Dingen, auf die wir unter keinen Umständen verzichten gehört, dass die gesamte Veranstaltung zugänglich ist und die Informationen über die Veranstaltung barrierefrei sind.

Bei Bedarf stellen wir Dolmetschung in Österreichische Gebärdensprache und Induktionsschleife zur Verfügung. Wenn wir im Vorfeld wissen, dass Informationen in leichter Sprache gewünscht werden oder Unterlagen für blinde Personen digital zur Verfügung gestellt werden sollen, dann können wir das mitplanen.

Grenzen einer nicht-barrierefreien Welt

Manchmal ist es für den Klagsverband nicht möglich, allein mit unseren Ressourcen große Veranstaltungen auf die Beine zu stellen. Wir brauchen Kooperationspartner_innen. Adäquate Räume zu finden, gehört fast immer zu den großen Herausforderungen, vor allem, weil die Raummiete meistens sehr hoch ist. Die Fachtagung #rechtehatsie wäre in dieser Größenordnung ohne externe Kooperation nicht möglich gewesen.

Klare Haltung bei Kooperationen

Und obwohl die Veranstaltung sehr erfolgreich war, würden wir uns aus heutiger Sicht nicht mehr dazu entscheiden, aus dieser Abhängigkeit heraus Kompromisse einzugehen. Das haben wir aus dieser Erfahrung gelernt. Wenn einmal eine Zusammenarbeit – und damit verbunden die Unterstützung in Form von Ressourcen wie Räumlichkeiten – beschlossen wurde, ist es schwierig eine Veranstaltung abzusagen oder zu einem späteren Zeitpunkt neue Anforderungen zu verlangen.

Entscheidung von Fall zu Fall bei Einladungen

Wenn der Klagsverband von externen Veranstalter_innen angefragt wird, bei einer Tagung, Podiumsdiskussion etc. mitzuwirken, kann es ebenfalls passieren, dass Barrierefreiheit nicht in vollem Umfang garantiert ist. Natürlich sehen wir es als unseren Auftrag, hier Aufklärungsarbeit zu leisten. Sollten wir den Eindruck haben, dass Themen wie Gleichstellung und Antidiskriminierung vernachlässigt werden, finden wir es allerdings sinnvoll, auch bei einer nicht barrierefreien Veranstaltung unseren Beitrag zu leisten.

Alle Klagsverbands-Veranstaltungen barrierefrei

Alle Veranstaltungen, die der Klagsverband alleine oder mit seinen Mitgliedsvereinen organisiert, werden, wie gewohnt, auch in Zukunft barrierefrei sein. Das betrifft etwa unsere Mitglieder-Klausur, unsere Diskussionsreihe „Der Klagsverband diskutiert“ und „#rechtehatsie on Tour“.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

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ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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