Am 16. Februar präsentierte Frauenministerin Heinisch-Hosek unter anderem den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2006/07. Darin sind vor allem die Arbeit und Fälle der Gleichbehandlungskommission (GBK) und der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) dokumentiert und zahlreiche erläuternde Statistiken enthalten. Außerdem stellt die Anwaltschaft für Gleichbehandlung ihre eigene Situation und allgemeine Verbesserungsvorschläge dar.
Bei näherer Betrachtung der Fälle wird klar, dass sich seit der 2004 erfolgten Erweiterung des Gleichbehandlungsgesetzes, trotzdem vorwiegend Frauen an die GAW wenden und deren Beratung in Anspruch nehmen. Die GAW selbst zeigt sich erfreut über diesen Zustand, da sie sich hauptsächlich für die weibliche Bevölkerung zuständig fühlen. (vgl. Gleichbehandlungsbericht, Teil 2, S.8) Auch bezüglich der Vernetzung ist ein deutlicher Überhang von der GAW für die Gleichbehandlung von Frauen zu erkennen. Doch sehen auch sie selbst Aufholbedarf bei der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Sektionen für Antidiskriminierung und Antirassismus. Ferner hoffen sie, dass der Ressourcenknappheit in diesen Bereichen durch die Regierung entgegengewirkt wird, um die Menge der Anfragen bewältigen zu können. Dabei stützt sie sich auch auf Feststellungen des Menschenrechtskommissars des Europarat Thomas Hammarberg.
Die GBK wird von der GAW vor allem in Bezug auf die Verfahrensdauer scharf kritisiert. Diese sieht darin einen untragbaren Umstand für die Betroffenen und eine unzumutbare psychische Belastung, besonders wenn es sich um sexuelle Belästigung handelt, was der am öftesten vorgebrachte Diskriminierungstatbestand ist. Ferner wird das Vorgehen bei der Veröffentlichung kritisiert. Es ist unverständlich, warum vom Senat I, welcher für die Gleichbehandlung ohne Unterschiede der ethnischen Zugehörigkeit im sonstigen Bereich zuständig ist, die Fälle, in denen Unzuständigkeit erklärt wurde nicht veröffentlicht hat.
Im Bericht der GBK melden sich auch Interessensvertretungen zu Wort. Dabei fällt auf, dass eigentlich nur die Bundesarbeitskammer (BAK) einen längeren Beitrag liefert. Diese kritisiert, ähnlich der GAW, vor allem die lange Verfahrensdauer.
Rechtlich relevant ist vor allem die Kritik der GAW an der österreichischen Umsetzung der Beweislastumkehr. Im GlBG wird von einem wahrscheinlich machen gesprochen, was laut der GAW keinesfalls europarechtskonform ist. Weiters mangelt es an einer ausdrücklichen Weisungsfreiheit der GBK und der GAW. Auch dieser Umstand sollte rasch behoben werden, um eine korrekte Arbeit der beiden Stellen zu ermöglichen
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Bericht einerseits, durch die Fallbeispiele, die Probleme bezüglich der Gleichbehandlung, vor allem in der österreichischen Arbeitswelt, aufzeigt und andererseits rechtlichen Aufholbedarf deutlich macht. Besonders der Teil der GAW enthält wichtige Informationen über die personelle Struktur und die dabei aufscheinenden Mängel.
Weitere Informationen finden Sie direkt im Gleichbehandlungsbericht und auf der Homepage des Bundeskanzleramtes für Frauen.