• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen 2025
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen 2025
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Neuer Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft präsentiert

Neuer Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft präsentiert

19. Februar 2009 von Klagsverband

Der Bedarf an Beratung, vor allem für Frauen, ist weiterhin groß und im Gegensatz dazu die Ausformung der Beratungsstellen mangelhaft.

Logo der FrauenministerinAm 16. Februar präsentierte Frauenministerin Heinisch-Hosek unter anderem den Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft 2006/07. Darin sind vor allem die Arbeit und Fälle der Gleichbehandlungskommission (GBK) und der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) dokumentiert und zahlreiche erläuternde Statistiken enthalten. Außerdem stellt die Anwaltschaft für Gleichbehandlung ihre eigene Situation und allgemeine Verbesserungsvorschläge dar.

Bei näherer Betrachtung der Fälle wird klar, dass sich seit der 2004 erfolgten Erweiterung des Gleichbehandlungsgesetzes, trotzdem vorwiegend Frauen an die GAW wenden und deren Beratung in Anspruch nehmen. Die GAW selbst zeigt sich erfreut über diesen Zustand, da sie sich hauptsächlich für die weibliche Bevölkerung zuständig fühlen. (vgl. Gleichbehandlungsbericht, Teil 2, S.8) Auch bezüglich der Vernetzung ist ein deutlicher Überhang von der GAW für die Gleichbehandlung von Frauen zu erkennen. Doch sehen auch sie selbst Aufholbedarf bei der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Sektionen für Antidiskriminierung und Antirassismus. Ferner hoffen sie, dass der Ressourcenknappheit in diesen Bereichen durch die Regierung entgegengewirkt wird, um die Menge der Anfragen bewältigen zu können. Dabei stützt sie sich auch auf Feststellungen des Menschenrechtskommissars des Europarat Thomas Hammarberg.

Die GBK wird von der GAW vor allem in Bezug auf die Verfahrensdauer scharf kritisiert. Diese sieht darin einen untragbaren Umstand für die Betroffenen und eine unzumutbare psychische Belastung, besonders wenn es sich um sexuelle Belästigung handelt, was der am öftesten vorgebrachte Diskriminierungstatbestand ist. Ferner wird das Vorgehen bei der Veröffentlichung kritisiert. Es ist unverständlich, warum vom Senat I, welcher für die Gleichbehandlung ohne Unterschiede der ethnischen Zugehörigkeit im sonstigen Bereich zuständig ist, die Fälle, in denen Unzuständigkeit erklärt wurde nicht veröffentlicht hat.

Im Bericht der GBK melden sich auch Interessensvertretungen zu Wort. Dabei fällt auf, dass eigentlich nur die Bundesarbeitskammer (BAK) einen längeren Beitrag liefert. Diese kritisiert, ähnlich der GAW, vor allem die lange Verfahrensdauer.

Rechtlich relevant ist vor allem die Kritik der GAW an der österreichischen Umsetzung der Beweislastumkehr. Im GlBG wird von einem wahrscheinlich machen gesprochen, was laut der GAW keinesfalls europarechtskonform ist.  Weiters mangelt es an einer ausdrücklichen Weisungsfreiheit der GBK und der GAW. Auch dieser Umstand sollte rasch behoben werden, um eine korrekte Arbeit der beiden Stellen zu ermöglichen

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass der Bericht einerseits, durch die Fallbeispiele, die Probleme bezüglich der Gleichbehandlung, vor allem in der österreichischen Arbeitswelt, aufzeigt und andererseits rechtlichen Aufholbedarf deutlich macht. Besonders der Teil der GAW enthält wichtige Informationen über die personelle Struktur und die dabei aufscheinenden Mängel.

Weitere Informationen finden Sie direkt im Gleichbehandlungsbericht und auf der Homepage des Bundeskanzleramtes für Frauen.

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)

Einwilligung verwalten

Wir verwenden Cookies um YouTube Videos anzuzeigen, für eine Google Map und für die Website Statistik mit Matomo. Matomo ist in unserem Webspace installiert und versendet keine Daten an externe Anbieter. 

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Google setzt Marketing Cookies. Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}