Die Regierungsvorlage soll mittels vieler Einzelbestimmungen für ein ökonomischeres Verfahren und besseres Parteiengehör sorgen.
Unter anderem soll die bereits bestehende Bestimmung des § 185 Abs 1a ZPO (sie besagt, dass der Bund in Zivilverfahren die Kosten der Gebärdensprachdolmetschung trägt) ergänzt werden. In Zukunft sollen auch notwendige Gespräche mit RechtsanwältInnen auf Bundeskosten gedolmetscht werden.
Alle Stellungnahmen finden Sie auf der Webseite des Parlaments.